Suche
Suche Menü

Rio+20: Einigung zu Lasten der Armen?

Rio +20 endet für Viele enttäuschend. © CIDSE/Kopp

Für viele Beobachter geschah es wie aus heiterem Himmel: In einer langen Verhandlungsnacht einigten sich die Staaten  auf eine gemeinsame Abschlusserklärung; und das bereits vor Beginn des offiziellen Gipfels! Das frühzeitige Ergebnis kam vor allem durch den Druck des Gastgeberlandes Brasilien zustande. Dabei war der Entwurf in vielen Passagen umkämpft. Doch dann herrschte innerhalb weniger Stunden Einigkeit. Wohl dadurch, dass gnadenlos der letzte Rest von Verbindlichkeit und neuen Impulsen aus dem ohnehin schwachen Dokument herausgestrichen wurde.

Gegenseitige Blockaden entlang alter Fronten

Das zentrale Anliegen der EU war die Benennung von Zielvorgaben und Schritten hin zu einer Green Economy. Das blockierten die G77 Staaten ebenso wie USA schon im Ansatz.  Umgekehrt lehnten die die Industriestaaten Forderungen der G77 ab, den Umbau der Produktionsstrukturen mit Entwicklungsfinanzierung, einer Aufweichung des Patentschutzes oder der Förderung Technologietransfers zu verbinden. Staaten wie die USA oder Kanada taten sich dadurch hervor, dass sie im Wesentlichen alles ablehnten, was den Status Quo überschreiten könnte. Nicht einmal die vermeintlichen Prestigeprojekte der Rio Vorverhandlungen konnten gerettet werden. Ein Beschluss zu konkreten Maßnahmen zum Schutz von Ozeanen fehlt genau so, wie zur signifikanten Reduzierung von Subventionen für nicht-nachhaltige Energieträger.

Mikrofone auf der Rio 20+ Konferenz

Außer Reden nichts gewesen? Der Gipfel brachte kaum konkrete Beschlüsse. ©CIDSE/Kopp

Worthülsen statt konkreter Beschlüsse

Die gegenseitige Blockade, zum Teil entlang bereits überwunden geglaubter Nord-Süd Linien, führten zu einer Inhaltsleere. Diese drückte sich akrobatischen Absichtsbekundungen aus, wie zum Beispiel, die Staaten seien „fest entschlossen, den politischen Willen neu zu beleben, um den Grad des Einsatzes der internationalen Staatengemeinschaft zur Fortentwicklung der  Agenda der Nachhaltigen Entwicklung zu erhöhen“ .

Was bedeutet die Einigung für Armutsbekämpfung und globale Gerechtigkeit?

Während die Abschlusserklärung im Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit eine Reihe interessanter Initiativen zumindest benennt, kommen Fragen der sozialen Gerechtigkeit und der Armutsbekämpfung zu kurz.

1. Gemeinsame Verantwortung: Es gelang nicht, das Prinzip der gemeinsamen aber differenzierten Verantwortlichkeit (CBDR) neu mit konkretem Inhalt (etwa Initiativen zur Förderung von Technologietransfers) zu füllen, und veränderten geopolitischen Realitäten anzupassen. Auch der Bezug zu CBDR bei der Formulierung von globalen Nachhaltigkeitszielen (SDGs) wurde gestrichen.

2. Menschenrechte: Der Bezug zu der Universalen Erklärung der Menschenrechte findet sich in der Präambel des Dokuments. Die menschenrechtlichen Implikationen für Nachhaltige Entwicklung wird jedoch nicht näher mit seinen Konsequenzen ausgeführt (etwa, was Staatenpflichten betrifft).  Grundlegende Menschenrechte, wie das Recht auf Gesundheit oder das Recht auf Wohnen, bleiben unerwähnt.

3. Armutsbekämpfung: Der Abschnitt zu „Poverty Eradication“ umfasst lediglich drei Paragraphen und betont in erster Linie die Notwendigkeit zu Wachstum als zentrale Voraussetzung. Der Text spricht sich in zwei knappen Sätzen allgemein für Initiativen zur Herstellung von sozialer Sicherung aus, ohne konkreter auf Schritte oder bestehende Initiativen einzugehen.

4. Zugang zu natürlichen Ressourcen: In den Abschnitten zu Landwirtschaft, Wasser, Böden und Biodiversität wird insbesondere die nachhaltige Nutzung von Ressourcen erwähnt. Fragen des Zugangs zu den Ressourcen Land, Wasser und Saatgut werden nicht oder mit starker Einschränkung (der Zugang zu Trinkwasser und zu sicheren Landnutzungsrechten) benannt. Positiv hervorzuheben ist die Anerkennung traditioneller Saatgutsysteme.

4. Privatwirtschaft: Initiativen zu mehr Verbindlichkeit der Privatwirtschaft finden sich nicht. Unternehmen werden lediglich darin „bestärkt“, Nachhaltigkeitsberichterstattung „zu erwägen“. Hervorgehoben wird die Rolle von Public Private Partnerships und von freiwilliger Unternehmensverantwortung, insbesondere im Rahmen des UN Global Compact.

5. Institutionelle Reformen: Die Kommission für Nachhaltige Entwicklung (CSD) wird durch ein „High Level Political Forum“ ersetzt, das mit stärkerer Autorität die UN-Nachhaltigkeitspolitik steuern soll, ohne dass konkrete Aufgabenbereiche bereits festgelegt wären. Die Aufwertung des UN Umweltprogramms (UNEP) zu einer vollen UN Organisation bleibt aus.

6. Globale Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs): Es wurde beschlossen, einen zwischenstaatlichen Prozess zur Ausarbeitung von SDGs zu beginnen. Eine Arbeitsgruppe mit dreißig repräsentativen Vertretern soll eingerichtet werden. Die Bestimmungen zur Ausarbeitung von SDGs bleiben vage; sie sollen „kohärent mit der Post-2015 Agenda“ ausgestaltet werden.

Geschrieben von:

Avatar-Foto

Benjamin Luig arbeitet bei MISEREOR als Referent im Bereich Entwicklungspolitik.

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.


Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.