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Menschenrechtspreis des Deutschen Richterbundes für Dr. Iván Velásquez Gómez

Am 23. November 2012 verlieh der Deutsche Richterbund den mit 5000 Euro dotierten Preis in Berlin. Er will damit einen Beitrag zur Stärkung der allgemeinen Menschenrechte und Grundfreiheiten leisten. Für seine Verdienste um die Menschenrechte in seiner Heimat hat Velásquez im vergangenen Jahr auch den Human Rights Award der International Bar Association erhalten.

Geschäftsführer Martin Bröckelmann-Simon mit Preisträger Iván Velásquez Gómez ©Novak/MISEREOR

Geschäftsführer Martin Bröckelmann-Simon mit Preisträger Iván Velásquez Gómez ©Novak/MISEREOR

Velásquez machte sich in seiner Zeit als Rechtsanwalt bis 1991 durch seine Ablehnung und Kritik des Systems der „anonymen Richter“ und „geheimen Zeugen“ einen Namen, die durch das sogenannte Statut zur Verteidigung der Justiz eingeführt worden waren. Von 1991-1994 war er für die Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen zuständig. In seinem Gebiet gab es neben der Antikidnapping-Einheit (UNASE) auch ein Bataillon der Armee (Nel Ospina), welches wiederholt im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen auffiel.

Er ermittelte unerschrocken und schuf mit anderen staatlichen Einrichtungen eine interinstitutionelle Organisation für Menschenrechte. Er sorgte für eine enge Zusammenarbeit von Staat, Polizei und Justiz mit der Kirche, Nichtregierungsorganisationen und Menschenrechtsgruppen. Seit 2006 arbeitet Velásquez als Richter am Obersten Gerichtshof (Corte Suprema de Justicia) vor allem daran, die Zusammenarbeit des Staates mit paramilitärischen Gruppen aufzudecken. Er war dabei wiederholt unberechtigten Anschuldigungen und Morddrohungen ausgesetzt.

Martin Bröckelmann-Simon (Geschäftsführer MISEREOR), Iván Velásquez Gómez, Christoph Frank (Präsident Deutscher Richterbund) ©Novak/MISEREOR

Martin Bröckelmann-Simon (Geschäftsführer MISEREOR), Iván Velásquez Gómez, Christoph Frank (Präsident Deutscher Richterbund) ©Novak/MISEREOR

Die Auszeichnung wird jeweils einer Richterin, einem Richter, einer Staatsanwältin, einem Staatsanwalt oder einer Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt zugesprochen, die von Menschenrechtsorganisationen vorgeschlagen werden. Der Preis würdigt Juristen, die für die Menschenrechte in ihren Heimatländern kämpfen und dabei ihr Leben, ihre Gesundheit oder persönliche Freiheit einsetzen. Die internationale Aufmerksamkeit für die Vergabe des Menschenrechtspreises dient auch dazu, die Preisträger im eigenen Land vor weiteren Repressalien zu schützen. Der Schutz der Menschenrechte in Kolumbien und das Schicksal der dortigen Justizangehörigen sind dem Deutschen Richterbund seit mehr als 20 Jahren wichtige Anliegen. In enger Zusammenarbeit mit MISEREOR und der kolumbianischen Partnerorganisation FASOL unterstützt die Kolumbienhilfe des Richterbundes seit 1989 Hilfsprojekte für bedrohte Kollegen und deren Familien.


Erfahren Sie mehr…

… zur Kolumbienhilfe des Deutschen Richterbundes

Bereits 1989 gründete der DRB die Kolumbien- hilfe, um kolumbianische Justizangehörige und deren Familien zu unterstützen. In den vergang- enen Jahrzehnten wurden in Kolumbien zahl- reiche Richter, Staatsanwälte und andere Mitarbeiter der Justiz ermordet, verschleppt oder bedroht. Durch ihre Spenden unterstützen die DRB-Mitglieder in Zusammenarbeit mit MISEREOR die Arbeit der Organisation FASOL. Innerhalb von 20 Jahren konnte so mehr als 1000 betroffenen Justizangehörigen und ihren Familien geholfen werden.

… zu unserer Partnerorganisation FASOL

FASOL kümmert sich um Opfer von Menschenrechts- verletzungen. Die Hilfe umfasst die juristische Beratung über Entschädigungsansprüche, Prozessbegleitung und psychologische Betreuung. In Selbst- hilfegruppen können sich Betroffene austau- schen und neuen Lebensmut fassen. Schulstipendien für Waisen und Halbwaisen sowie Hilfen zur beruflichen Wiedereingliederung von Witwen bieten den Betroffenen neue Lebensperspektiven.

… zu Zahlen und Fakten

Von Juli 2002 bis Dezember 2007 verloren mehr als 13.500 Menschen außerhalb von Kampfhandlungen ihr Leben.


Lebenslauf von Iván Velásquez Gómez

Iván Velásquez Gómez wurde am 12. Mai 1955 in Medellín, Kolumbien, geboren. Er ist Rechtsanwalt mit einem Abschluss der Universität von Antioquia in Medellín (Universidad de Antioquia). An der Universidad Pontificia Bolivariana und an der Universität von Medellín (Universidad de Medellín) hatte er einen Lehrstuhl inne. Des Weiteren war er Lehrbeauftragter für Fachausbildung an der Universidad Pontificia Bolivariana und der San Buenaventura-Universität (Universidad de San Buenaventura) in der Stadt Cali.

Von 1983 bis 1991 arbeitete er als Rechtsanwalt. Im September 1991 wurde er zum Procurador Departamental von Antioquia ernannt, das heißt, zum Leiter der Aufsichtsbehörde Procuraduría General de la Nación  in dieser Region des Landes.

Diesen Posten bekleidete Iván Velásquez Gómez von 1991 bis 1994. Danach übte er von 1994 bis 1996 die Funktion eines procurador judicial am Verwaltungsgerichtshof (Tribunal Administrativo) aus. 1996 wurde er zum Ermittlungsrichter (magistrado auxiliar) der Dritten Sektion des Staatsrats  ernannt, die mit  Gerichtsprozessen in Fällen mit staatlicher Verantwortung betraut ist.

Von Oktober 1997 bis April 1999 war er Regionaldirektor der Staatsanwaltschaft von Medellín und danach, von Mai 1999 bis Mai 2000, Richter des Verwaltungsgerichtshofs von Antioquia (Tribunal Administrativo de Antioquia).

Seit Mai 2000 ist er Ermittlungsrichter des Revisionsstrafsenats (Sala de Casación Penal) des Obersten Gerichtshofes von Kolumbien.

Als Ermittlungsrichter befasst er sich seit Juli 2005 mit den Untersuchungen, die der Oberste Gerichtshof anstellt, um die Verbindungen von Mitgliedern des kolumbianischen Kongresses (der Legislative) mit paramilitärischen Organisationen aufzudecken. Er ist Koordinator der Kommission für investigative Unterstützung, die vom Obersten Gerichtshof eigens für die Ermittlung in diesen Verfahren geschaffen wurde.

Diese Untersuchungen haben zu großen Spannungen in den Beziehungen zwischen dem vorherigen Staatspräsidenten Alvaro Uribe und dem Obersten Gerichtshof geführt, wie im beigefügten Text mit dem Titel „La historia de la crisis“ (Die Geschichte der Krise) zusammengefasst ist.

Diese Zusammenstöße und die erlittenen Bedrohungen veranlassten die Interamerikanische Menschenrechtskommission dazu, Velásquez Gómez im Dezember 2008 Schutzmaßnahmen (medidas cautelares) zu gewähren und den kolumbianischen Staat um seinen besonderen Schutz zu ersuchen. Damit entsprach sie einem Antrag, den die Internationale Juristenkommission (Comisión Internacional de Juristas), die  Weltorganisation gegen Folter (Organización Mundial contra la Tortura) und die Interdisziplinäre Menschenrechtsgruppe (Grupo Interdisciplinario por los Derechos Humanos) gestellt hatten. Eine Kopie des Schreibens ist beigefügt.

Am 16. Oktober 2008 legte Human Rights Watch einen Bericht mit dem Titel “El gobierno obstaculiza la justicia” (Die Regierung behindert die Justiz) vor, in dem auf die besonderen Schwierigkeiten eingegangen wird, denen der Oberste Gerichtshof und  der Ermittlungsrichter Velásquez Gómez wegen der genannten Untersuchungen ausgesetzt waren und sind. Diese Untersuchungen sind in Kolumbien als „parapolítica“, Para-Politik, bekannt.

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Gast-Autorinnen und -Autoren im Misereor-Blog.

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