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Genug ist genug – Völkerrecht und Naher Osten

Die Bilder wiederholen sich. Die Gewalt im Nahen Osten erreicht erneut einen Höhepunkt. Seit der Jahrtausendwende folgten aufeinander blutige Auseinandersetzungen wie die Zweite Intifada, der Libanonkrieg im Jahr 2006, der Gazakrieg Weihnachten 2008, der Gazakrieg im November 2012 und nun, keine zwei Jahre später, die militärische Eskalation um den Gazastreifen. Der schreckliche Tod der drei israelischen Jugendlichen und der grausame Tod des palästinensischen Jungen sind für die erneute Eskalation der Gewalt der Funke, der die Lunte am Pulverfass zum Brennen bringt. Eine Lunte die seit Jahrzehnten einsatzbereit gehalten wird: durch politisch, nationalistisch oder religiös motivierte Fanatiker; durch eine – wenn auch unterschiedlich ausgeprägte – militärische Aufrüstung; durch den Irrglauben, dass mit Separation und Gewalt Sicherheit, Recht und ein dauerhafter Friede geschaffen werden könnten; durch die permanente Verletzung von Menschenrechten und Völkerrecht.

Keiner löscht

Doch auch von außen kommt keiner, um die Lunte zu löschen. Zwar gibt es zahlreiche Resolutionen bindenden oder empfehlenden Charakters der Vereinten Nationen, aber deren Einhaltung setzt niemand durch. Es gibt unzählige, an beide Seiten gerichtete konstruktive oder mahnende Worte anderer Staaten, aber der regelmäßigen Nichtbeachtung dieser Worte wird mit wiederkehrender Inkonsequenz begegnet.

10 Jahre Gutachten zur Sperranlage

Vor zehn Jahren, am 9. Juli 2004 hat der Internationale Gerichtshof (IGH), das Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen, ein Gutachten zu den rechtlichen Konsequenzen der von Israel überwiegend auf palästinensischem Gebiet errichteten Sperranlage veröffentlicht. Zum Jahrestag dieses Gutachtens haben die beiden kirchlichen Entwicklungsorganisationen Brot für die Welt und MISEREOR zusammen mit dem Potsdamer Menschenrechtszentrum eine Konferenz veranstaltet.

Denn die Sperranlage steht immer noch, wird weiter auf besetztem Gebiet ausgebaut – vor allem auch rund um die israelischen Siedlungen, die zu großen Städten und Industriegebieten herangewachsen sind, und zerstückelt damit das Palästinensergebiet.

Die Errichtung dieser Siedlungen stellt jedoch einen Bruch des Völkerrechts dar. Dies ist auch die Ansicht der Bundesregierung, wie u.a. in einem Hinweis in „Bezug auf Eigentumserwerb oder Investitionen in den Siedlungen“ unter der Rubrik Wirtschaftsbeziehungen zu Israel auf der Internetseite des Auswärtigen Amts zu lesen ist. Zwar ist das Gutachten des IGH nicht bindend, stellt aber dennoch eine autoritative Interpretation des für Staaten geltenden Rechts dar. In ihrer Resolution ES-10/15 hat die UN-Generalversammlung – einschließlich der Mitgliedstaaten Deutschland und aller weiteren EU-Staaten – von dem Gutachten Kenntnis genommen und verlangt, dass „die Besatzungsmacht Israel ihre in dem Gutachten genannten rechtlichen Verpflichtungen erfüllt“, und fordert „alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen auf, ihre in dem Gutachten genannten rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen“. Israel kam seiner Verpflichtung bisher nicht nach. Die meisten Drittstaaten kommen zumindest ihrer im Gutachten genannten rechtlichen Verpflichtung zunehmend nach, „die rechtswidrige Situation nicht anzuerkennen, die sich aus dem Bau der Mauer ergibt, und Hilfsmaßnahmen, die zur Aufrechterhaltung der durch den Bau der Mauer geschaffenen Lage beitragen, zu unterlassen“.

Völkerrecht – wer fordert es ein?

Der IGH hat weiter festgestellt, dass alle Parteien des IV. Genfer Abkommens darüber hinaus verpflichtet sind, „unter Achtung der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts sicherzustellen, dass Israel das in diesem Abkommen niedergelegte humanitäre Völkerrecht einhält“. Was aber heißt „sicherstellen“ bzw., wie es in Artikel 1 aller vier Genfer Abkommen in der deutschen Übersetzung zu lesen ist, „seine Einhaltung durchsetzen“? Der unbedarfte Laie würde hier ein aktives Tätigwerden erwarten dürfen. Der geschulte Jurist oder die geschulte Juristin weiß indes, dass diese Vorschrift einer unterschiedlichen Interpretation zugänglich ist, so dass für diese Norm Begriffe verwendet werden, die – wie auch auf der Veranstaltung zum Jahrestag zitiert – von „quasi-konstitutioneller Völkerrechtsnorm“ bis hin zu „Seifenblase“ reichen (vgl. Carlo Focarelli, EJIL 2010, Bd. 21 Nr. 1, S. 125). Auch wenn sich dieser Vorschrift u.a. völkerrechtlichen Regeln keine Verpflichtung zum Handeln entnehmen lässt, so eröffnet sie doch eine Legitimation zum Handeln.

Politischer Wille fehlt

Da das Völkerrecht keinen oder keinen ausreichend ausgeprägten zentralen Durchsetzungsmechanismus kennt, ist dessen Einhaltung und Durchsetzung von gegebenen Machtverhältnissen und vor allem vom politischen Willen der Staaten abhängig. Und dieser Wille fehlt oftmals, gerade im israelisch-palästinensischen Konflikt. Die auf nationaler, europäischer wie internationaler Ebene vorhandenen Mechanismen, mit denen mit mehr Nachdruck auf die Einhaltung des Rechts durch die Konfliktparteien im Nahostkonflikt reagiert werden könnte, werden – anders als etwa beim aktuellen Krim-Konflikt (siehe Verordnung (EU) Nr. 208/2014) – nicht genutzt.

Deutschland legt sich besondere Zurückhaltung auf, restriktive Maßnahmen gegen Israel zu unterstützen. Dies ist zu erklären aus der historischen Verantwortung für den Völkermord an den Juden, die Schoa. Dabei wird jedoch verkannt, dass Deutschland und die restliche Staatengemeinschaft Israel damit langfristig nicht schützt, sondern Israel schadet und es in der Isolation belässt. Mit der Siedlungspolitik wird keine Sicherheit, kein Friede geschaffen, sondern es werden faktisch weitere Gebiete, die nicht zum israelischen Staatsgebiet gehören, sondern, so auch der IGH, militärisch besetzt sind, völkerrechtswidrig annektiert.

Von ihren, auf dem Völkerrecht basierenden Möglichkeiten sollen Deutschland und die internationale Gemeinschaft auch gegenüber den Palästinensern Gebrauch machen. Die Palästinensische Führung hat im Gefüge der Vereinten Nationen und mit der Ratifikation völkerrechtlicher Verträge, namentlich der vier Genfer Abkommen von 1949, mehr (quasi-) staatliche Verantwortung angestrebt, bekommen und übernommen. Daran müssen sich die PLO und Palästinensische Autonomiebehörde (PA) messen lassen. Aber auch unabhängig davon sollten die europäischen Staaten alles daran legen, um die PA, aber auch die nichtstaatlichen Akteure, wie die bewaffneten palästinensischen Gruppen im Gazastreifen, zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts und darüber hinaus zum Frieden zu bewegen.

Hamdi Shaqqura, Vizedirektor der Misereor-Partnerorganisation Palästinensisches Zentrum für Menschenrechte in Gaza, der jetzt in den Gazastreifen zurückreisen möchte, aus dem und in den Raketen geschossen werden, will langfristig nicht die Hoffnung auf einen gerechten Frieden aufgeben. Auch sei er stolz auf die gute Zusammenarbeit mit israelischen Menschenrechtspartnern. Beide, israelische und palästinensische Menschenrechtsorganisationen, senden letztlich die gleiche Botschaft aus und setzen sich gemeinsam für die Einhaltung der Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht vor Ort und auf beiden Seiten der Grünen Linie ein.

Die Staaten können sich ein Beispiel nehmen an dem couragierten Einsatz der Zivilgesellschaft und der Kirchen in Israel und Palästina sowie in vielen anderen Ländern der Welt, auch in Deutschland, die sich für eine Durchsetzung des Rechts in dem viel zu lange währenden Konflikt mit friedlichen Mitteln aktiv engagieren und damit auch ein starkes Zeichen gegen die Hardliner auf beiden Seiten setzen, die nunmehr wieder die Waffen sprechen lassen.

Ein Beitrag von Bernhard Schäfer, Berater für die Gemeinsame Initiative Humanitäres Völkerrecht Nahost von MISEREOR und Brot für die Welt.

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Gast-Autorinnen und -Autoren im Misereor-Blog.

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