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Studie der Erklärung von Bern: Sortenschutzgesetze gefährden das Menschenrecht auf Nahrung

EvB_Studie_titelbildDie Vielfalt an Sorten und Saatgut stellt die Basis unserer Ernährung dar und wurde lange Zeit als gemeinsames Erbe der Menschheit betrachtet. Das Wissen über die Nutzung, Verbesserung, den Nachbau und die Weitergabe von Saatgut gehörte zum landwirtschaftlichen Selbstverständnis der bäuerlichen Produzenten.

Erst im Verlauf des 20. Jahrhunderts wurde diese Einheit, in Folge der Durchsetzung einer privatwirtschaftlichen Pflanzenzüchtung in den Industriestaaten, getrennt und die Rechte der Züchter an der kommerziellen Nutzung ihrer verbesserten Sorten in den nationalen und internationalen Gesetzgebungen verankert. Das wichtigste Abkommen ist dabei die Sortenschutzkonvention des internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) aus dem Jahr 1961, welches 1991 überarbeitet wurde. Seither gilt unter anderem, dass ein Bauer, wenn er Teile der eigenen Ernte aus geschütztem Saatgut für die nächste Saison zurücklegt, oder gar an andere Bauern weitergibt, das Recht des Züchters verletzt und mit einer entsprechenden „Nachbaugebühr“ belangt werden kann.

Was bedeutet ein Beitritt zu UPOV 91 für die Länder des globalen Südens?

Mit Rücksicht auf die strukturellen Unterschiede der Agrarsysteme in den einzelnen Regionen wurde den Entwicklungsländern eingeräumt, eigene Gesetzgebungen zum Pflanzen- und Sortenschutz zu entwickeln, die an die Bedingungen ihrer Länder angepasst sind. Jedoch wird der Beitritt zu UPOV bzw. die Entwicklung eines eigenen, an dessen Richtlinien angepassten Rechtsrahmens häufig zu einer Bedingung in internationalen Handelsabkommen und zunehmend auch in Entwicklungsinitiativen. In den Kooperationsrahmen von 8 der 10 afrikanischen Länder, der von den G7 / G8 gegründeten „Allianz für Ernährungssicherung in Afrika“, finden sich sowohl solche Zugeständnisse an die Geberländer, als auch die Namen großer Saatgutkonzerne wie Syngenta und Monsanto als Partner.

Problematisch ist dabei insbesondere, dass die möglichen Auswirkungen einer Gesetzesänderung auf die Ernährungssysteme und die Lebenswelten der davon Betroffenen gar nicht, oder nur unzureichend in die Verhandlungen mit einbezogen werden. Dies negiert die Tatsache, dass ein großer Teil der kleinbäuerlichen Landwirtschaft in den Ländern des Südens nicht Teil des formellen Marktsystems ist. Obwohl Kleinbäuerinnen und –bauern einen entscheidenden Anteil an der globalen Ernährungssicherung tragen, wird dieser in politischer und wirtschaftlicher Hinsicht selten gewürdigt. Im Gegenteil: Mit Maßnahmen wie der Einführung von UPOV hofft man, Entwicklungsschübe anzustoßen, die das „rückständige“ System kleinbäuerlicher Landwirtschaft ablösen – ungeachtet der Auswirkungen auf die Ökologie und die Lebenswelten der Menschen.

Die Notwendigkeit einer menschenrechtlichen Folgeabschätzung

Die Erklärung von Bern hat nun die Pionierstudie „Owning Seeds-Accessing Food. A Human Rights Impact Assessment of UPOV 91”veröffentlicht. Misereor hat sich in der Beratergruppe an der Erstellung des Berichts beteiligt. Konkret wurde durch Feldforschung und Interviews mit potentiell betroffenen Kleinbäuerinnen und –bauern in Kenia, Peru und auf den Philippinen untersucht, wie wichtig der Zugang und die freie Nutzung von Saatgut für die Produzenten in informellen Agrarsystemen ist, welche Bedeutung das traditionelle Wissen über Sorten und deren Anbau zur Stärkung der Ernährungssouveränität hat und worin die Gefahren einer UPOV Gesetzgebung für die Einkommensdiversifizierung und Risikominimierungsstrategien der betroffenen Haushalte liegen.

Die Studie leistet Doppeltes. Sie weist auf menschenrechtliche Risiken in Kenia, Peru und auf den Philippinen hin. Zugleich exerziert sie methodisch vor, was die Erklärung von Bern und Misereor in den vergangenen Jahren immer wieder von der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit gefordert haben: Dass die Menschenrechtliche Folgeabschätzung zu einem zentralen Bestandteil und zu einer Voraussetzung von internationalen Handelsabkommen oder der Einführung von Patent- und Sortenschutzregimen werden sollte. Auch wenn die Autoren einräumen, dass der methodische Ansatz einer menschenrechtlichen Folgeabschätzung noch Schwächen aufweist, liegt die Stärke des Instruments darin, im Rahmen eines transparenten und partizipativen Prozesses alle Beteiligten und Betroffenen zu berücksichtigen. Dies sollte nicht nur die Verantwortung der zivilgesellschaftlichen Akteure bleiben.

 Über die Autorin: Susanna Hönle studiert in Halle (Saale) den Master International Area Studies, wo sie sich unter anderem mit den Themen internationale Agrarentwicklung, internationale Wirtschaftsräume und Nachhaltigkeit beschäftigt. Ihr persönliches Interesse gilt dabei vor allem der Frage, wie eine sozial- und umweltgerechte Welternährung gestaltet werden kann.
Dieser Beitrag entstand im Rahmen ihres Praktikums in der Abteilung “Politik und Globale Zukunftsfragen” bei MISEREOR.

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Gast-Autorinnen und -Autoren im Misereor-Blog.

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