Die Bundesregierung hat den ‚Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP)‘ verabschiedet – allerdings ohne verbindliche Vorgaben für Unternehmen.

Online-Petition „Menschenrechte vor Profit“: Übergabe der 30.000 Unterschriften am 21.12.2016 in Berlin. Foto: Andi Weiland | www.venro.org
Was ist das Gegenteil von „Gut macht“? „Gut gemeint!“
Dieser Spruch trifft irgenwie auf den ‚Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP)‘ der Bundesregierung zu. Der Plan zeigt zwar positive Ansätze, bleibt aber – selbst im internationalen Vergleich – schwach.
Investorenrechte wichtiger als Menschenrechte?
So formuliert der NAP lediglich die Erwartung, dass Unternehmen die Menschenrechte bei ihren Auslandsgeschäften achten. Wenn Unternehmen dies ignorieren, müssen sie aber weder Bußgelder, noch Zivilklagen oder andere Konsequenzen fürchten. Während Unternehmen ihre Rechte international einklagen können, wird Opfern von Menschenrechtsverletzungen diese Möglichkeit verweigert.
In vier Jahren ein Gesetz?
Immerhin hat der öffentliche Druck dazu geführt, dass das Bundesfinanzministerium seine völlige Blockadehaltung aufgeben musste. Die Bundesregierung hat sich zumindest eine Zielmarke setzt: Bis 2020 sollen die Hälfte aller Großunternehmen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten umsetzen. Wird dieses Ziel verfehlt, erwägt die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung.
Wir bleiben am Ball
Mit dem Rückenwind von mehr als 30.000 Menschen, die die Petition „Menschenrechte vor Profit“ unterstützt haben, werden wir unseren Einsatz für verantwortliches Wirtschaften fortsetzen: damit aus den „Erwägungen“ der Bundesregierung Taten werden. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass es klare Kriterien gibt, nach denen die Unternehmen unabhängig und transparent überprüft werden.
Unseren herzlichen Dank an alle, die dieses wichtige Anliegen teilen, verbinden wir mit dem Versprechen: Wir bleiben dran!
Ausführliche Analyse des Nationalen Aktionsplans
Beispiele weitreichenderer Maßnahmen anderer Ländern