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UN-Abkommen zu Sorgfaltspflichten wäre auch für Unternehmen in Europa von Vorteil

Die EU ist erneut ohne ein Verhandlungsmandat zu den Verhandlungen über ein Völkerrechtsabkommen zum Schutz von Menschenrechten in globalen Lieferketten nach Genf gereist. Das könnte sich als fataler Fehler erweisen. Nicht nur für die Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen, sondern auch für deutsche und europäische Unternehmen.

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