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Ein Stück Zukunft vererben

Mit dem eigenen Testament über den Tod hinaus Gutes tun

Am 13. September ist Tag des Testaments. Ein Thema, das viele Menschen vor sich her schieben. Dabei schafft die Beschäftigung mit dem eigenen Testament Klarheit, entlastet die Nachkommen und kann sogar dabei helfen, viel Gutes zu tun.

Der Briefschlitz ist zugeklebt, kniehoch steht das Gras im Garten des zweistöckigen Einfamilienhauses. Norbert Dreßen, Justiziar bei MISEREOR, dreht den Schlüssel im Schloss und öffnet die Tür. Drinnen ist es still und dunkel, viele Fotos und persönliche Gegenstände erinnern an die früheren Besitzer. Seine Aufgabe besteht heute darin, ein Erbe, das MISEREOR erhalten hat, in Augenschein zu nehmen. Das weitere Vorgehen muss organisiert werden. In rund 70 bis 80 Testamenten wird MISEREOR als Begünstigter im Jahr benannt.

„Natürlich besteht MISEREORs Aufgabe darin, wertvolle Gegenstände aus dem Nachlass sowie das Haus zu verkaufen, um den Gewinn in die MISEREOR-Projektarbeit zu stecken. Menschen in Afrika, Asien und Lateinamerika werden dadurch dabei unterstützt, ihr Leben zu verbessern und selbst zu gestalten“, erklärt Norbert Dreßen. Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Angehörigen im Rahmen des letzten Willen des Erblassers oder der Erblasserin steht dabei im Vordergrund. „Oft gibt es Gegenstände im Nachlass, die den Angehörigen viel bedeuten und die Erinnerung an den oder die Verstorbene wachhalten. Hier versuchen wir, die Wünsche der Angehörigen einzubeziehen.“

Hilfsorganisationen als Erben

Früher oder später stellt sich für viele Menschen die Frage, was sie mit den angesammelten und ihnen lieb gewonnenen Wertgegenständen und dem erworbenen Vermögen nach dem Tod machen wollen. Wie können sie noch von Wert für Andere sein? Deshalb bedenken nicht Wenige in ihrem Testament Hilfsorganisationen. Auf diese Weise kamen für MISEREOR in 2017 4,5 Millionen Euro zusammen.

„Indem ich eine gemeinnützige Organisation in meinem Testament bedenke, hinterlasse ich Fußspuren und gestalte die Zukunft über meine eigene Zeit hinaus mit“, formuliert es Katrin Heidbüchel, Referentin für Erbschaften und Stiftungen bei MISEREOR. „Als ‚letzter Wille‘ kann ein Testament viel mehr, als nur Vermögen von einer Generation auf die nächste zu übertragen. Ich kann damit Akzente setzen, mich bedanken und Gutes tun, indem ich beispielsweise Bildungschancen für Straßenkinder in Indien, Kenia oder Brasilien ermögliche.“

Mit dem Testament Vorbild sein

Dass es bei einem Testament nicht nur um die rein materielle Weitergabe von Werten geht, sondern auch um die Lebenseinstellung der Erblasserin oder des Erblassers, weiß auch Dieter Trimborn von Landenberg, Fachanwalt für Erbrecht: „Auch wenn ein Mensch denkt, er habe nicht viel zu vererben, ist es gut, wenn alles geregelt ist. Man kann nichts mitnehmen, aber einiges hinterlassen. Auch an Geisteshaltung oder Werten.“

Wenn jemand mit einer entsprechenden Verfügung in seinem Testament ein Anliegen unterstützt, dass ihm oder ihr ein Leben lang am Herzen lag, vernachlässigt er oder sie damit nicht die Absicherung der eigenen Familie. „Wenn ich beispielsweise zehn Prozent meines Vermögens einer Organisation vermache, wird es meinen Kindern an nichts fehlen. Sie werden sich ihre Gedanken machen: Wieso hat er oder sie das gemacht? So kann ich vielleicht zum Vorbild werden und andere anstiften, ebenfalls Gutes zu tun. Durch ein Testament habe ich Einfluss darauf, wie sich die Menschen an mich erinnern“, so Dieter Trimborn von Landenberg.

Worauf gilt es zu achten?

Katrin Heidbüchel weiß aus Erfahrung, dass unklare Testamente oftmals zu Erbstreitigkeiten führen. Konflikte und Unsicherheit bei den Nachkommen, Enttäuschung und Verletzung bei den Angehörigen, aber auch gesetzliche Regelungen, die der oder die Verstorbene nicht bedacht hat. „Gerade bei Patchwork-Familien sind klare testamentarische Regelungen besonders wichtig. Denn ohne Testament erben die Stiefkinder nur vom leiblichen Elternteil. Entspricht das den Vorstellungen der Eltern oder sollen die Stiefkinder und leiblichen Kinder gleichgestellt sein? Im letzteren Fall ist ein Testament zwingend“, so die MISEREOR-Referentin.

Sie rät jedoch dazu, auch in vermeintlich weniger komplizierten Situationen einen letzten Willen niederzuschreiben und über die eigenen Vorstellungen offen zu sprechen. „Gerade wenn Sie sich gegen die gesetzliche Erbfolge entscheiden, ist es hilfreich, mit den Angehörigen zu sprechen. Das schützt vor Kränkungen und Enttäuschungen, ist aber nicht immer leicht “, sagt Katrin Heidbüchel.

 Keine Pflichtteilsansprüche für Geschwister und deren Familie

Auch Norbert Dreßen, der für die juristische Abwicklung der testamentarischen Verfügungen, in denen MISEREOR berücksichtigt wurde, verantwortlich ist, weist auf einige Fallstricke hin. Zuweilen fehle es in Testamenten an einer klaren eindeutigen Erbeinsetzung. Zudem gebe es irrige Vorstellungen über das Thema Pflichtteil. Wenn Kinder oder /und der Ehepartner im Testament nicht berücksichtigt werden, steht ihnen ein Pflichtteil zu. Sind keine Kinder vorhanden, treten die eigenen Eltern an deren Stelle. Mit dieser Regelung soll sichergestellt werden, dass diese Personen nicht völlig leer ausgehen. Geschwister hingegen sind nicht pflichtteilsberechtigt. „Der Pflichtteil beträgt die Hälfte dessen, was den Pflichtteilsberechtigten laut gesetzlicher Erbfolge zustehen würde“, erklärt Norbert Dreßen.

Ein notarielles Testament: Nicht verpflichtend, aber hilfreich

Testamente müssen nicht zwangsläufig notariell beurkundet werden, um rechtlich wirksam zu sein. Bei privatschriftlichen Testamenten gilt jedoch einiges zu beachten. „Ein privatschriftliches Testament muss von der ersten bis zur letzten Zeile von Ihnen selbst handschriftlich verfasst und unterschrieben sowie mit Orts- und Datumsangabe versehen sein. Ansonsten ist es ungültig, und die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft. Und auch wenn es banal klingen mag: Formulieren Sie eindeutig und unmissverständlich und verstecken Sie Ihr Testament nicht! Nur ein auffindbarer letzter Wille kann befolgt werden“, so Norbert Dreßen.

Aus diesem Grund empfehlen die beiden MISEREOR-Fachleute die Hinterlegung des Testaments beim Amtsgericht sowie die Registrierung im bundesweiten Testamentsregister. Dafür fallen insgesamt rund 100 Euro Gebühren an, aber so kann kein letzter Wille „verschwinden“.

Warum jeder Mensch ein Testament machen sollte

Unabhängig vom Alter gibt es ganz unterschiedliche Anlässe, über ein Testament nachzudenken: eine Heirat, die Geburt eines Kindes oder Enkelkindes, der Kauf eines Hauses, ein bevorstehender Krankenhausaufenthalt, der Tod eines nahestehenden Menschen oder die Erfahrung der eigenen Gebrechlichkeit. Ein Testament ist Ausdruck dessen, was mir in meinem Leben wichtig ist: meine Familie, meine Freundschaften, mein Engagement in Kirche und Gesellschaft, mein Einsatz für Menschen in Armut und Not. Es bietet die Chance, den letzten Willen wie das eigene Leben selbst zu gestalten und selbst darüber zu entscheiden, wie und bei wem das, was sich in einem Leben angesammelt hat – an Werten, Vermögen, Erfahrung und Lebenseinstellung – ankommt.


Glück aus Kunst zurückgeben

Ein ganz besonderer Nachlass: Kunstsammlung für MISEREOR

Das hätten nur die wenigsten von Dr. Manfred Erb, Lehrer für Latein, Griechisch und Religion, gedacht. In seinem unscheinbaren Altstadthaus befand sich eine bedeutende Sammlung moderner und zeitgenössischer Kunst. Mehr als 500 Bilder hingen dort, verteilt auf sechs Stockwerke und 25 Räume. Otto Dix und Alexej von Jawlensky, Paul Kleinschmidt und Josef Albers. Einen Schwerpunkt legte Manfred Erb vor allem auf Werke von Künstlerinnen und Künstlern, die im Südwesten gelebt und gearbeitet haben. Nur wenige alte Freundinnen und Freunde weihte er in sein Geheimnis ein und lud sie zu sich ein, um die gemeinsame Leidenschaft und Begeisterung für Kunst zu teilen.

Dr. Manfred Erb vor einem Teil seiner Kunstsammlung © MISEREOR

Dr. Manfred Erb vor einem Teil seiner Kunstsammlung © MISEREOR

Seit seinem Studium hatte Manfred Erb sich die Werke durch eine bescheidene Lebensweise zusammengespart und scheute dabei auch nicht den einen oder anderen Verzicht. So beheizte er beispielsweise nur zwei seiner Räume und besaß keinen Fernseher. Nun erzielte die Sammlung vor kurzem in einer Stuttgarter Auktion eine Million Euro. Viele der Werke erreichten das Doppelte des Schätzwertes. Manfred Erb, der 2016 verstorben war, hatte verfügt, dass die Sammlung nach seinem Tod für einen guten Zweck versteigert werden sollte. Der Erlös der Auktion fließt in die Projektarbeit des Werks für Entwicklungszusammenarbeit MISEREOR. Die Motivation des Sammlers war es, etwas von dem Glück, das er durch die Kunst erfahren hatte, zurückzugeben. Seine Verfügung ermöglicht Menschen in Ländern des globalen Südens Chancen und Potenziale, die eigene Lebenssituation aktiv zu gestalten und zu verbessern.


Dieser Artikel erschien zuerst im „Straubinger Tagblatt“ am 08. September 2018.

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Corinna Würzberger ist Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bei MISEREOR.

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