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UN-Verhandlungen zu Wirtschaft und Menschenrechte: EU schweigt zum Vertragsentwurf

Am Montag, den 15.10. 2018, hat in Genf die vierte Sitzung einer zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe begonnen, die im Auftrag des UN-Menschenrechtsrats ein verbindliches Abkommen zur Durchsetzung der Menschenrechte in der globalen Wirtschaft erarbeiten soll. Im Juli dieses Jahres hatte der ecuadorianische Vorsitzende der Arbeitsgruppe einen ersten Entwurf vorgelegt, über den rund 80 Staaten gemeinsam mit Nichtregierungsorganisationen, Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften bis Freitag beraten werden.

Im Kongo bedeutet der Abbau von Coltan für Handys und Elektrogeräte für Millionen Menschen Gewalt, Bürgerkrieg und Umweltzerstörung.© Roland Brockmann

Im Kongo bedeutet der Abbau von Coltan für Handys und Elektrogeräte für Millionen Menschen Gewalt, Bürgerkrieg und Umweltzerstörung.© Roland Brockmann

“Der Prozess ist unsere Chance, den Menschenrechtsschutz in der Wirtschaft einen großen Schritt voranzubringen“, erklärte Kate Gilmore, stellvertretende Hochkommissarin für Menschenrechte in ihrer Eröffnungsrede. Das Abkommen müsse den Vorrang von Menschenrechten vor Handels- und Investitionsschutzabkommen festschreiben, forderte Vatikan-Vertreter Monsignore Mauro Cionini. Unternehmen müssten künftig dafür haften, wenn ihre Auslandsgeschäfte zu Menschenrechtsverletzungen führen.

Derzeit sieht es allerdings so aus, dass die EU diese einzigartige Chance lieber verstreichen lassen will. Ihr Vertreter Jerome Bellion-Jourdan beklagte in seiner Rede, dass die Anliegen der EU nicht ausreichend berücksichtigt würden: So sei John Ruggie, der Initiator den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, nicht als Eröffnungsredner der Sitzung akzeptiert worden. Auch der begrenzte Anwendungsbereich des Abkommens auch transnationale Geschäfte sei nicht hinnehmbar. Vor diesem Hintergrund, so Bellion-Jourdan, verfüge die EU bislang nicht über „ein formales Verhandlungsmandat“, um „sich an diesem Format der Diskussionen zu beteiligen“. Sie sei aber bereit, „auf UN-Ebene oder in anderen Formaten“ über „weitere rechtliche Entwicklungen“ nachzudenken.

Nicht zuletzt die deutsche Bundesregierung hatte sich im Vorfeld dagegen gewehrt, dass die EU den Entwurf des Abkommens überhaupt kommentiert. Im Gegensatz dazu hatte Frankreich den Entwurf als eine gute Verhandlungsgrundlage anerkannt und sich für eine konstruktive, realistische und pragmatische Beteiligung der EU an den Verhandlungen ausgesprochen. Dieses Plädoyer wiederholte Frankreich implizit auch in der gestrigen Arbeitsgruppe, indem es eine „internationale Aktion“ zum Schutz der Menschenrechte einforderte. Deutschland meldete sich bei der Sitzung nicht zu Wort.

Mit ihrer Weigerung, den Vertragsentwurf zu kommentieren, hat sich die EU in der Arbeitsgruppe in eine schwierige Position manövriert. Andere Staaten wie Argentinien, Bolivien, Chile, Indien, Indonesien, Togo, Namibia, Südafrika, Brasilien, Mexiko, die Philippinen, Russland und China würdigten die intensiven und transparenten Bemühungen des ekuadorianischen Vorsitzenden, die unterschiedlichen Positionen zu berücksichtigen. Wenngleich sich viele Staatenvertreter zu einzelnen Aspekten des Entwurfs kritisch äußerten, erklärten sich alle bereit, ihre Anliegen konstruktiv in die Verhandlungen einzubringen.

MISEREOR hat die Bundesregierung gemeinsam mit anderen deutschen Nichtregierungen aufgerufen, innerhalb der EU und in der UN-Arbeitsgruppe eine konstruktive Haltung einzunehmen. Mit seinem klaren Bekenntnis für Menschenrechte und Multilateralismus vor der UN-Vollversammlung habe Außenminister Heiko Maas ein wichtiges Zeichen gesetzt, erklärte Pirmin Spiegel, Hauptgeschäftsführer von MISEREOR: „Daher ist es folgerichtig, sich gerade jetzt für die Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen einzusetzen und die Verhandlungen aktiv voranzutreiben“.

Gemeinsam mit anderen deutschen Nichtregierungsorganisationen hat MISEREOR den Entwurf des Abkommens als eine gute Verhandlungsgrundlage gewürdigt und zugleich konkrete Verbesserungsvorschläge vorgelegt. Der formale Vorrang von Menschenrechten vor Handels- und Investitionsabkommen müsse im nächsten Entwurf unmissverständlich festgeschrieben werden. Es müsse zudem klargestellt werden, dass Unternehmen auch bei ihren Aktivitäten ohne transnationalen Charakter zur Achtung der Menschenrechte verpflichtet werden. Präzisierungen erwarten die NRO auch bei den Durchsetzungsinstrumenten in dem Abkommen.

Über den Autor: Armin Paasch ist Referent für Wirtschaft und Menschenrechte bei MISEREOR


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Armin Paasch ist Experte für Verantwortliches Wirtschaften und Menschenrechte bei Misereor.

1 Kommentar Schreibe einen Kommentar

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    Die Haltung der Verantwortlichen Deutschlands ist beschämend und unwürdig. Diese menschenverachtende Politik muss ein Ende haben. Der Mensch muss Massstab werden, nicht länger der Profit!
    Unser Reichtum basiert weitgehend auf Ausbeutung und unfairen Geschäftsmodellen. Und das ist UNRECHT!
    Politiker und Politikerinnen, übernehmen SIE persönlich endlich angemessen und ehrlich die Verantwortung für das, was SIE tun oder zulassen!

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