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Testfall für den Klimaschutz

Das geplante Handelsabkommen der EU mit den südamerikanischen Staaten des Mercosur sollte abgelehnt werden.

Noch im August hatte Kanzlerin Angela Merkel Zweifel an der Umsetzung des geplanten Handelsabkommens der EU mit den südamerikanischen Staaten des Mercosur (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) geäußert. Doch bereits im Oktober stellte die Bundesregierung klar, dass sie keine Nachverhandlung plant, sondern allenfalls eine „begleitende Erklärung“. Demgegenüber haben etwa 80 deutsche Umwelt-, Menschenrechts-, Bauern- und Entwicklungsorganisationen die Bundesregierung aufgerufen, das Abkommen im EU-Rat abzulehnen. Grund sind die konkrete Ausgestaltung des Abkommens und die massiven Risiken für das Klima und die Menschenrechte. Das Abkommen würde in den Mercosur-Staaten zu einer Export- und Produktionssteigerung von Zuckerrohr, Bioethanol, Rindfleisch und Soja führen.

Genau diese Produkte und die Viehzucht sind aber Haupttreiber für Waldzerstörung und Brandrodungen im Amazonas, im Cerrado und im Chaco. Mit katastrophalen Folgen für das Weltklima, aber auch die biologische Vielfalt. Die Expansion dieser Produkte ist zugleich eine Hauptursache von Landvertreibungen indigener Völker und anderer Gemeinschaften und damit für massive Menschenrechtsverletzungen. Hinzu kommt, dass die Ausweitung des Anbaus von Soja und Zuckerrohr mit einem gesteigerten Einsatz giftiger Pestizide einhergeht, was zu weiteren Umwelt- und Gesundheitsschäden führen wird.

All diese Umweltschäden und Menschenrechtsverletzungen werden mit einem brasilianischen Präsidenten Bolsonaro wahrscheinlicher, der den Amazonas für Agrobusiness und den Bergbau ausschlachten will, die Diktatur verehrt und die Indigenenrechte, Menschenrechte sowie den Klimaschutz missachtet. Wahrscheinlicher werden diese Schäden auch durch ein unverbindliches Nachhaltigkeitsabkommen, das die Achtung von Menschenrechten als freiwillige Angelegenheit von Unternehmen behandelt und als einziges Kapitel vom Sanktionsmechanismus des Abkommens ausgeschlossen ist.

All diese Mängel sind mit einer „begleitenden Erklärung“ nicht zu beseitigen. Erforderlich ist stattdessen eine grundlegende Neu-Verhandlung: ein klarer Testfall, wie ernst Angela Merkel und Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen es mit dem Klimaschutz und den Menschenrechten wirklich nehmen.

Dieser Beitrag erschien zuerst als Außenansicht auf www.mittelbayerische.de

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Armin Paasch ist Experte für Verantwortliches Wirtschaften und Menschenrechte bei Misereor.

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