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Klimaabkommen: Paris, Bonn, Marrakesch

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Aus der Publikation: Human Rights Implications of Climate Mitigation Actions

Vom 16. bis 26. Mai tagten in Bonn verschiedene Nebenorgane der Klimarahmenkonvention UNFCCC. Diese jährlichen Frühjahrstreffen sind von technischen Verhandlungen geprägt, es geht um die Ausarbeitung von Regelwerken, um Verfahren und Modalitäten.

Klimaschutz und Anpassung

Zum ersten Mal trat die neue Arbeitsgruppe zusammen, die beauftragt ist, das Inkrafttreten des neuen Klimaabkommens vorzubereiten: die Ad Hoc Working Group on the Paris Agreement, kurz APA (sprich: [eɪ-piː-eɪ]). Geschlagene vier Tage haben die Diplomatinnen und Diplomaten gebraucht, die Tagesordnung zu diskutieren, um schließlich der Forderung vieler Entwicklungsländer nachzukommen, das Thema Anpassung an den Klimawandel als eigenständigen Punkt aufzunehmen. Während bislang die meisten nationalen Beiträge (INDCs) ihren Fokus auf Klimaschutz und Emissionsminderung haben, soll nach Meinung der Entwicklungsländer auch das Thema Anpassung Bestandteil der Beiträge sein. Dies könnte ein Knackpunkt der Verhandlungen bei der nächsten Klimakonferenz in Marrakesch (COP22) werden.

Schnelles Inkrafttreten

Unterschiedliche Meinungen hatten die Staaten auch zu der Frage, wie lange die APA existieren bzw. verhandeln soll. Dem Wortlaut des Abkommens zufolge endet ihr Auftrag, sobald das doppelte Quorum – mindestens 55 Staaten die zusammen mindestens 55% der globalen Emissionen verursachen – erreicht ist und die Konferenz der Mitglieder des Paris Abkommens (CMA) erstmalig zusammen treten kann. Dies könnte theoretisch schon bei der COP22 im November dieses Jahres der Fall sein. Wenn die Hürde bis zum 7. Oktober genommen wird. Bis dato haben 17 Staaten Paris ratifiziert, die zusammen 0,05% der Treibhausgasemissionen verantworten.

Als erstes EU-Mitglied ist überraschenderweise Ungarn dem Abkommen beigetreten. Frankreich plant diesen Schritt in der ersten Junihälfte zu tun. Deutschland wird wohl nicht vor Anfang 2017 dazu in der Lage sein. Da die EU-Staaten in der internationalen Klimapolitik gemeinsam verhandeln, die EU dem Abkommen aber erst beitreten kann, nachdem alle Mitgliedsstaaten ratifiziert haben, droht den 28 Staaten die Zuschauerrolle bei der weiteren Aushandlung der Regeln und Verfahren, die dann der CMA obläge. In Bonn bekannten sich jedoch alle Staaten dazu, den weiteren Prozess inklusiv und partizipativ gestalten zu wollen. So wäre eine temporäre Suspendierung der CMA denkbar, um mehr Staaten die Möglichkeit zu geben, das Paris Abkommen zu ratifizieren. Eine solche Verlängerung des APA-Mandates könnte allerdings auch den Druck z.B. auf die EU verringern und Ratifizierungsprozesse verlangsamen.

Interessenskonflikte

In einem anderen Verhandlungsstrang (Subsidiary Body for Implementation, abgekürzt SBI) löste das Thema Partizipation eine große Kontroverse zwischen Entwicklungsländern und den Industriestaaten aus: Unter dem Tagesordnungspunkt „Regelungen für zwischenstaatliche Treffen“ wurde heftig über die Frage möglicher (kommerzieller) Interessenkonflikte diskutiert, die bei einer stärkeren Einbindung nicht-staatlicher – insbesondere privatwirtschaftlicher – Akteure zu befürchten sei. Die Schlussfolgerungen schweigen zu diesem Punkt. Der Auftrag an das Klimasekretariat, einen Bericht auszuarbeiten, welche Modalitäten innerhalb des UN-Systems und anderen zwischenstaatlichen Fora bestehen, um Interessenskonflikte zu identifizieren und zu minimieren, wurde gestrichen.

Menschenrechte im Klimaschutz

Bei den Klimaverhandlungen 2015 hatte Misereor sich mit einem internationalen Bündnis dafür eingesetzt, dass das neue Klimaabkommen explizit auf die bestehenden menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten verweist. Diese Forderung ist in die Präambel des Paris Abkommens eingegangen. Bei den APA-Verhandlungen in Bonn hat Mexiko vorgeschlagen, im Rahmen der beiden nächsten Verhandlungsrunden zwei Workshops durchzuführen, um genauer zu beleuchten, wie Menschenrechtsverletzungen bei der Umsetzung des Paris Abkommens verhindert werden können. Dass dies bitter nötig ist, zeigt ein gemeinsamer Bericht von Carbon Market Watch, CIDSE und MISEREOR, der im Beisein der UN Sonderberichterstatterin für die Rechte Indigener Völker, Victoria Tauli-Corpuz, bei einer Veranstaltung am 25. Mai in Bonn vorgestellt wurde.

Bericht (EN): Human Rights Implications of Climate Mitigation Actions

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Stefan Tuschen arbeitet als Referent für Kolumbien bei MISEREOR.

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