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Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2017: Antworten der Parteien

Der MISEREOR-Arbeitskreis ewa3 hat Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2017 erarbeitet, um die Haltung der Parteien zur Lage unseres Nachbarkontinents Afrika zu erfragen. Mit einem Anschreiben an CDU/CSU, SPD, Bündnis90/Die Grünen und Die Linke wurden die Parteien gebeten, möglichst bis August 2017 an folgenden fünf Fragen darzulegen, was sie nach gewonnener Wahl in der deutschen Politik im Hinblick auf dieses Machtgefälle ändern würden. Wir veröffentlichen hier die bis jetzt eingegangen Stellungnahmen, die der Arbeitskreis erhalten hat.

Der MISEREOR-Arbeitskreis ewa3 erwartet von der Politik, die Lebensumstände der Armen zu verbessern - auch nach der Bundestagswahl 2017.

Der MISEREOR-Arbeitskreis ewa3 fragt nach, was die Parteien nach gewonnener Wahl ändern werden. Foto: MISEREOR

Afrika ist Ausgangspunkt für zahlreiche Migranten, die in Europa als Wirtschaftsflüchtlinge wahrgenommen werden. Zwischen den Ländern Afrikas und Europas gibt es nicht nur ein Wohlstands- sondern auch ein Machtgefälle. Mit einem Anschreiben forderte der MISEREOR-Arbeitskreises ewa3 die Parteien auf, an folgenden fünf Beispielen darzulegen, was Sie nach gewonnener Wahl in der deutschen Politik im Hinblick auf dieses Machtgefälle ändern werden.

  1. Wahlprüfstein „Landwirtschaft und Entwicklung“
  2. Wahlprüfstein „Ressourcenreichtum und -ausverkauf, Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltauflagen“
  3. Wahlprüfstein „Korruption, Kapitalflucht und Geldwäsche“
  4. Wahlprüfstein „Klimawandel und Kohleausstieg“
  5. Wahlprüfstein „Rüstungsexporte“
  • Wahlprüfstein „Landwirtschaft und Freihandel“:

    Gerade in der Landwirtschaft – und ähnlich in Fischerei und Forstwirtschaft – führt Freihandel bei ungleichen Startchancen nach allen Erfahrungen zu wenigen Gewinnern, aber zu vielen Verlierern. Für die Bäuerinnen und Bauern in Afrika beispielsweise ist die EU-Agrarwirtschaft ein von milliardenschweren Subventionen unterstützter übermächtiger Konkurrent, der ihre Märkte mit Billigprodukten überschwemmt und ihnen die Absatzmöglichkeiten für ihre Erzeugnisse und die wirtschaftliche Weiterentwicklung erheblich erschwert.
    Dessen ungeachtet setzt die EU gegen erheblichen Widerstand regionale Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPA) mit den Staaten in West-, Ost- und dem Südlichen Afrika durch, die eine Marktöffnung beinhalten. Auch Misereor bittet in seiner diesjährigen Fastenaktion den Bundestag dem EPA mit Westafrika nicht zuzustimmen, weil es die indigene Milchwirtschaft in ihrer Existenz bedroht.

Halten Sie die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen EU und Afrika (EPAs) in der aktuellen Situation für das richtige Mittel zur Verbesserung der Lebensbedingungen in Afrika und zur effektiven Bekämpfung der Fluchtursachen dort?

Wie bewerten Sie die EPAs vor dem Hintergrund der „nachhaltigen Entwicklungsziele“ der Vereinten Nationen, die bis zum Jahr 2030 verwirklicht werden sollen und zu denen sich auch Deutschland verpflichtet hat?“

Antwort der CDU/CSU: „Die EPAs sind ein Element zur Verbesserung der Lebensbedingungen für Afrika und zur effektiven Bekämpfung der Fluchtursachen dort. Der Abbau von unfairen Handelsbeschränkungen ist die Voraussetzung für ärmere Länder, um selbsttragende wirtschaftliche Entwicklung zu erreichen. CDU und CSU setzen sich dafür ein, dass unsere afrikanischen Partnerländer wettbewerbsfähiger gemacht werden. Nur so können sie erfolgreich auf den Weltmärkten agieren. Durch die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen werden afrikanische Staaten dauerhaft einen zoll- und quotenfreien Markt erhalten. Die EPAs bauen Handelsschranken zwischen Afrika und Europa ab und eröffnen somit Chancen für eine wirtschaftlich und sozial nachhaltige Entwicklung. Daher wollen wir, dass Exportsubventionen sowie Import- und Exportzölle weltweit abgebaut werden. In einem Übergangszeitraum sollen die Regierungen von Entwicklungsländern mit ihrer Wirtschafts- und Finanzpolitik lokaler Produktion und Beschäftigung Vorrang einräumen können. Zudem schlagen CDU und CSU einen Marshall-Plan mit Afrika vor, der zu eigenverantwortlichem unternehmerischen Handeln befähigen soll. Bei allen unseren Maßnahmen achten wir auf die effektive Umsetzung des „Weltzukunftsvertrags“ der Agenda 2030.“

Antwort der SPD: „Unser Ziel ist es, in allen Handels-, lnvestitions- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen Regeln für die verbindliche Einhaltung und Umsetzung menschenrechtlicher, ökologischer, verbraucherpolitischer und sozialer Standards wie der ILO Kernarbeitsnormen mit konkreten Beschwerde-, Überprüfungs- und Sanktionsmechanismen zu vereinbaren. Wir werden auch die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU mit den afrikanischen Staaten daraufhin prüfen, ob sie der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in den betroffenen Entwicklungsländern dienen oder Abhängigkeiten weiter zementieren. Die Abkommen müssen sich an der Notwendigkeit wirtschaftlicher Transformation und Entwicklung orientieren. Die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen müssen für die Partnerländer entwicklungsfördernd gestaltet sein, ausreichend Schutzmöglichkeiten für im Aufbau befindliche Industrie- und Dienstleistungssektoren und für die Landwirtschaft enthalten sowie eine wirtschaftliche Entwicklung zum Ziel haben, von der möglichst alle Menschen in einem Land profitieren. Wir plädieren hierbei insbesondere für eine besondere und differenzierte Behandlung der Staaten Afrikas in Kooperations- und Wirtschaftsabkommen, um so den unterschiedlichen Bedarfen und Entwicklungsstrategien gerecht zu werden. Neben einer Stärkung der Position afrikanischer Länder in Entscheidungsprozessen des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank sollten vor allem die existierenden globalen Gremien unterstützt werden, in denen afrikanische Länder gleichberechtigt mit allen anderen Staaten vertreten sind. Wir setzen uns dafür ein, dass Deutschland Vorreiter wird als fairer Handelspartner Afrikas und entsprechende europäische Regelungen aktiv vorantreibt. Weiterhin gilt: Sozialdemokratische Friedens- und Entwicklungspolitik setzt sich für soziale Gerechtigkeit im globalen Maßstab ein. 40 Jahre nach Einsetzung der Nord-Süd-Kommission unter Willy Brandt verbinden die nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen im Rahmen der Agenda 2030 Armutsbekämpfung und menschliche Entwicklung mit ökologischer Nachhaltigkeit, Wirtschaftsentwicklung, Frieden und internationaler Zusammenarbeit. Für die SPD umfasst Nachhaltigkeit dabei stets ökologische, soziale und wirtschaftliche Aspekte sowie Fragen der gesellschaftlichen Teilhabe. Die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen müssen in diesem Sinne gestaltet werden.“

Antwort von Bündnis 90/Die Grünen: Die beste Flüchtlingspolitik ist und bleibt diejenige, die Menschen davor bewahrt, ihre Heimat verlassen zu müssen. Subventionierte Importe aus Europa können ganze Branchen in Entwicklungsländern zerstören. So hat zum Beispiel der Export von Milchpulver, Tomaten oder Hähnchenteilen aus der EU die heimische Produktion in Westafrika verdrängt. Wir setzen uns für eine kohärente internationale Politik ein und fordern strukturelle Reformen in Bereichen wie Handel, Landwirtschaft, Energie, Fischerei, Außenpolitik und Klimaschutz, wie sie die nachhaltigen Entwicklungsziele vorgeben.
Die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Afrika drohen eine eigenständige und nachhaltige Entwicklung in den Partnerländern zu verhindern und stehen auch nicht in Einklang mit den globalen Nachhaltigkeitszielen. Wir wollen sie deshalb stoppen und fordern neue Verhandlungen nach menschenrechtlichen, sozialen und Umweltstandards ohne Druck und Fristen. Fairer Handel kann eine nachhaltige Entwicklung in Gang setzen. Wir wollen Entwicklungsländern handelspolitische Schutzmaßnahmen ermöglichen, damit sie ihre junge Wirtschaft entwickeln können. Die EU sollte für Entwicklungsländer Zölle auf verarbeitete Produkte senken, oder ganz abschaffen, damit diese ihre Wirtschaften breiter aufstellen und mehr Gewinn im Land halten können.

 

 

  • Wahlprüfstein „Ressourcenreichtum und -ausverkauf, Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltauflagen“

    Der Zugriff großer internationaler – und auch deutscher – Konzerne auf die natürlichen Ressourcen des globalen Südens, sei es auf Land für riesige Soja-, Zucker- und Palmölplantagen, sei es auf Fisch, Kakao, Kaffee, Baumwolle und Tropenhölzer oder auf Erdöl, Erdgas, Uran und Steinkohle, auf Bauxit, Eisenerz , Kupfer, Coltan oder Mangan, ist oft und immer wieder mit massiven Umweltverschmutzungen und -zerstörungen, mit schwersten Gesundheitsgefährdungen und mit Menschenrechtsverletzungen der einheimischen Bevölkerung verbunden. Unzähligen, denen so die Lebensgrundlagen entzogen werden, bleibt häufig nichts anderes als Emigration.
    Wiewohl die Bundesregierung im Dezember 2016 den Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verabschiedet hat, weist MISEREOR darauf hin, dass für deutsche Unternehmen im Ausland menschenrechtliche Sorgfaltspflichten nur eine unverbindliche Empfehlung sind.

    Was werden Sie tun, um die deutsche Bevölkerung über diese Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge aufzuklären und einen Einstellungswandel in Richtung von weltweiter Solidarität und Nachhaltigkeit zu bewirken?

    Welche Maßnahmen halten Sie für notwendig, damit deutsche Unternehmen die Konsequenzen ihres Auslandsgeschäfts für die Menschenrechte der dortigen Bevölkerung berücksichtigen?

    Welche Schritte werden Sie unternehmen, damit die Rohstoffexporterlöse der Länder des globalen Südens vermehrt in die wirtschaftliche Entwicklung und die Armutsbekämpfung fließen?

Antwort von Bündnis 90/Die Grünen: „Wir setzen uns ein für globale Gerechtigkeit und sehen Globales Lernen, entwicklungspolitische Bildungsarbeit und Austauschprogramme als wesentliche Elemente um globale Zusammenhänge zu vermitteln und zu einer solidarischen Gesellschaft beizutragen. Diese Instrumente wollen wir stärken und ausbauen. Die globalen Nachhaltigkeitsziele verlangen, dass alle Politikfelder ihre globalen Bezüge kritisch hinterfragen. Wir fordern eine Überprüfung aller relevanten Politikmaßnahmen auf ihre Auswirkungen auf Frieden, Menschenrechte und Nachhaltigkeit. Eine ehrliche Bekämpfung der Fluchtursachen fängt bei uns zu Hause an. Dazu gehört ein Handels-, Steuer- und Finanzsystem, das Entwicklungsländern faire Chancen bietet. Und eine europäische Agrar- und Fischereipolitik, die die Lebensgrundlagen der Menschen vor Ort bewahrt, anstatt sie zu zerstören.
Wir setzen uns für eine gesetzlich verbindliche Regelung in Deutschland ein, nach der Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen müssen. Unverbindliche Regelungen reichen nicht aus, um Menschenrechte effektiv zu schützen und durchzusetzen. Unser Antrag „Zukunftsfähige Unternehmensverantwortung – Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten im deutschen Recht verankern“ (Bundestagsdrucksache 18/10255) fordert genau ein solches Gesetz. Folgenden Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten für Unternehmen sollten aus unserer Sicht in dem Gesetz festgeschrieben werden:

  • eine fortlaufende, menschenrechtsbezogene Risikoanalyse;
  • geeignete Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen;
  • wirksame Abhilfemaßnahmen bei Menschenrechtsverstößen;
  • angemessene Organisationspflichten, d. h. Hinweisgebersysteme und Compliance-Strukturen;
  • Dokumentation und Berichterstattung über die ergriffenen Maßnahmen, die im Rahmen der nichtfinanziellen Berichte erfolgen, zeitgleich mit dem Lagebericht des Unternehmens veröffentlicht werden.

Darüber hinaus fordern wir mehr Transparenz für die Lieferkette (Antrag BT-Drs. 18/10030) und wirksame Sanktionen bei Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen (Antrag BT-Drs. 18/10038). Wir setzen uns zudem dafür ein, dass die zukünftige Bundesregierung aktiv die internationale Zusammenarbeit zu einem völkerrechtlich bindenden UN-Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte (UN-Treaty) unterstützt. In unserem Antrag „UN Binding Treaty ambitioniert unterstützen (Bundestagsdrucksache 18/12545) fordern wir die Bundesregierung auf, den von Südafrika und Ecuador angestoßenen und von mehr als 800 Nichtregierungsorganisationen unterstützten Prozess zur Erarbeitung eines rechtsverbindlichen Instrument, um die Aktivitäten von transnationalen Unternehmen im Hinblick auf die Einhaltung von Menschenrechtsstandards zu regulieren, zu unterstützen und sich aktiv einbringen.
Wir wollen durch faire Handelsabkommen und internationale Zusammenarbeit dafür sorgen, dass durch Weiterverarbeitung ein größerer Teil der Wertschöpfung in den Ländern selbst verbleibt und dort zu menschenwürdiger und nachhaltiger Beschäftigung und inklusivem Wachstum führt. Zugleich gilt es durch Transparenz und Offenlegungspflichten gute Regierungsführung die armutsorientiert ist stärker zu fördern und die Kontrolle durch Parlamente, Rechnungshöfe und die Zivilgesellschaft zu stärken.“

Antwort der SPD: „Viele Millionen Menschen leiden trotz Arbeit unter Hunger und extremer Armut. Drei Viertel der Menschheit leben ohne sozialen Schutz und unter massenhafter Verletzung von Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechten. Deshalb setzt sich die SPD weiter weltweit für menschenwürdige Arbeit ein. Dazu gehört — auch im Rahmen einer konsequenten Umsetzung des Nationalen Aktionsplans „Wirtschaft und Menschenrechte“ — eine Ausweitung der Unternehmensverantwortung. Dies umfasst eine verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflicht von Unternehmen, die Rechenschafts- und Transparenzpflichten für Unternehmen entlang der Lieferketten miteinschließt, den Auf- und Ausbau von sozialen Sicherungssystemen und die Einführung von lebenssichernden Löhnen, um soziale Menschenrechte flächendeckend zu sichern. Im öffentlichen Beschaffungswesen setzen wir uns für gesetzliche Grundlagen ein, um die Einhaltung ökologischer, sozialer und menschenrechtlicher Kriterien zu gewährleisten. Weiterhin wollen wir eine Stärkung der Unternehmensverantwortung auf internationaler Ebene, beispielsweise im Rahmen der Initiative im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen für ein Abkommen zu transnationalen Konzernen und Menschenrechten. Die internationale Gewerkschaftsbewegung und die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) werden wir bei ihrem Kampf zur Umsetzung der Kernarbeitsnormen unterstützen. Wir werden das Zusatzprotokoll zum Sozialpakt der Vereinten Nationen und die ILO-Konvention 169 zum Schutz der indigenen Bevölkerung ratifizieren.
Die Gestaltung einer globalen gerechten Ordnung erfordert den internationalen Schulterschluss progressiver Kräfte. Dabei gilt ein einfacher Zweisatz: Veränderungen werden nur gemeinsam zu erreichen sein und Solidarität schafft Macht für diese Veränderungen. Schließlich ist Solidarität die starke Kraft, die unsere Gesellschaften auch weltweit zusammenhält.
In Wertschöpfungsketten liefern viele Länder des globalen Südens weiterhin häufig die Rohstoffe. Die Erlöse aus dem Rohstoffabbau müssen transparent erfasst und in erster Linie den Menschen vor Ort zu Gute kommen. Wirtschaftliche und soziale Selbstbestimmung stellen die Grundvoraussetzung für demokratische Teilhabe und die Mitwirkung an der Zukunft des eigenen Landes dar.“

Antwort der CDU/CSU: „CDU und CSU tragen zur Bildung der öffentlichen Meinung auch im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit bei, nicht zuletzt auch im Dialog mit Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Die unionsgeführte Bundesregierung unterstützt die zahlreichen Bildungsprogramme für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, um unsere Bevölkerung in Fragen der Entwicklungszusammenarbeit zu sensibilisieren. Die enge Kooperation zwischen dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und der Kultusministerkonferenz der Bundesländer fördert die Schulen bei der Vermittlung von weltweiten ökonomischen, politischen, sozialen und ökologischen Zusammenhängen. CDU und CSU wollen, dass auch die Privatwirtschaft ihren Sorgfaltspflichten nachkommt. Wir wollen bessere Arbeitsbedingungen fördern. Kunden müssen sich informieren können, was wo und wie hergestellt wird. Wir werden verstärkt kleine und mittlere Unternehmen bei der Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses von Sorgfaltspflichten unterstützen. Wir setzen uns dafür ein, die verschiedenen Initiativen zur Steigerung der Sorgfalt in der Lieferkette zusammenzuführen und besser zu koordinieren. Mit staatlichen Entwicklungsgeldern allein ist es aber nicht getan. Wir müssen auch private Investitionen in Entwicklungsländern stärker fördern und die Rahmenbedingungen für Investitionen verbessern. Eine erfolgreiche Entwicklungspolitik muss Hand in Hand gehen mit einer fairen Handelspolitik, nachhaltiger Wirtschaftsförderung und mehr Transparenz und Regulierung gegen Nahrungsmittelspekulationen. Wir begrüßen Brancheninitiativen, die die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards zum Ziel haben. Wir werden die Partnerländer unterstützen, effiziente Steuersysteme aufzubauen. So wird erreicht, dass ein höherer Anteil der wirtschaftlichen Wertschöpfung einschließlich der Exporterlöse aus Rohstoffen für öffentliche Güter zur Verfügung gestellt werden kann.

 

  • Wahlprüfstein „Korruption, Kapitalflucht und Geldwäsche“

Eng verflochten mit dem Thema Ressourcenausverkauf sind Korruption, Kapitalflucht und Geldwäsche. Häufig werden Förderrechte für Erdölfelder und Bergbaukonzessionen unter strikter Geheimhaltung, weitgehender Steuerbefreiung und umfangreicher Gewinnbeteiligung der herrschenden Eliten an internationale Rohstoffkonzerne verschleudert. Seit dem Frühjahr 2016 zeigen die Panama Papers ganz konkret, dass auch korrupte afrikanische Politiker und Staatsbedienstete enorme Geldbeträge über Briefkastenfirmen in Steuerparadiese schleusen.
Trotz aller Lippenbekenntnisse zum Kampf gegen die Geldwäsche ist auch Deutschland nach wie vor ein bevorzugtes Ziel für die Milliarden afrikanischer Diktatoren. Aus Gewinninteresse fragen deutsche Banken lieber nicht zu genau nach der Herkunft des bei ihnen angelegten ausländischen Vermögens. Auch dass Deutschland die Gelder entmachteter Diktatoren nur zögerlich einfriert und so noch ein Weiterverschieben ermöglicht, stärkt vermutlich die Attraktivität als Anlagestandort.

Was werden Sie unternehmen, um verhindern, dass korrupte Eliten weiterhin ihr Vermögen in Deutschland anlegen?
Welche Maßnahmen planen Sie außerdem zur Eindämmung von Korruption und Steuerflucht in Afrika?

Antwort der SPD: „Der Finanz- und Bankensektor steht oft im Zentrum der internationalen Steuervermeidung und -hinterziehung. Die Mindereinnahmen durch Unternehmenssteuervermeidung beziffern die konservativen Schätzungen der OECD auf 240 Milliarden USD. Das trifft die Länder des globalen Südens besonders hart. Hinzu kommen die beträchtlichen Summen, die den Ländern des globalen Südens durch die Steuerflucht ihrer politischen und ökonomischen Eliten entgehen. Wir möchten diese Länder dabei unterstützen, leistungsfähige Steuersysteme und -verwaltungen aufzubauen.
Weiterhin setzen wir uns für einen neuen umfassenden Ansatz von internationaler Steuergerechtigkeit ein. Steuerhinterziehung und -vermeidung sowie Finanzverkehr zu illegalen Zwecken müssen international bekämpft werden. Wir wollen mehr Transparenz in Form einer öffentlichen und länderbezogenen Berichtspflicht über Gewinne und darauf gezahlte Steuern für multinational agierende Unternehmen. Wir setzen uns für weitreichende internationale Regeln und eine verstärkte Zusammenarbeit auch in internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen, der Weltbank, dem Internationalen Währungsfonds und den G20 ein.“

Antwort der CDU/CSU: „CDU und CSU wollen im Rahmen der G20 erreichen, dass weltweit illegale Gelder konfisziert und ihrer eigentlichen Bestimmung zugeführt werden. Gute Regierungsführung ist der Schlüssel zum Erfolg. Hilfe kann immer nur Hilfe zur Selbsthilfe sein. Wer Korruption bekämpft, Steuersysteme aufbaut und in Bildung investiert kann mit unserer Unterstützung rechnen. CDU und CSU betrachten die Prävention und Bekämpfung von Korruption als zentrales Anliegen deutscher Entwicklungspolitik.“

Antwort von Bündnis 90/Die Grünen: „Wir setzen darauf national und im Rahmen der G20 dem schädlichen, internationalen Steuerwettbewerb entschieden entgegenzuwirken. Dies soll konkret durch

  • die Entwicklung von schwarzen Listen für Steueroasen;
  • eine Harmonisierung der Steuersysteme der einzelnen Staaten;
  • die Einführung einer gemeinsamen, konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage und
  • durch einen effektiven Mindeststeuersatz erfolgen.

Zudem setzen wir uns dafür ein, aggressive Steuergestaltung und Steuervermeidung von international tätigen Unternehmen zu bekämpfen durch eine grundlegende Reform der Besteuerung (im Sinne der „unitary taxation“), die Stärkung des Steuervollzugs und substantielle Transparenzmaßnahmen wie erweiterte Offenlegungspflichten für multinationale Unternehmen, ein öffentlich einsehbares Transparenzregister für wirtschaftlich Berechtigte und Anzeigepflichten für Steuersparmodelle. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit stärken wir gezielt gute Regierungsführung in afrikanischen Partnerländern, dazu gehören auch die Stärkung von Rechnungshöfen und parlamentarischen sowie zivilen Kontrollmechanismen (Siehe Antrag G20 Afrika Partnerschaft /Bundestags-Drucksache 18/12543).“

 

  • Wahlprüfstein „Klimawandel und Kohleausstieg“

    Eine der zentralen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts ist die Begrenzung des Klimawandels, dessen negative Folgen besonders die marginalisierten Menschen in den Ländern des Südens erfahren werden, obwohl sie am wenigsten dazu beigetragen haben. Wassermangel, Ausbreitung der Wüsten, extreme Wetterphänomene und der Anstieg des Meeresspiegels verdüstern schon heute vielen Armen die Perspektiven auf ein Leben in menschlicher Würde.
    175 Staaten haben im Dezember 2015 in Paris beschlossen die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad, möglichst auf 1,5 Grad, im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen. Um das zu erreichen, genügt das bisherige nationale Ziel nicht, den Treibhausgasausstoß bis 2050 gegenüber 1990 um 80 bis 95 Prozent zu verringern, wie es im Koalitionsvertrag von 2013 vereinbart wurde.

    Welchen Zeitplan für einen Ausstieg Deutschlands aus der Kohleverstromung verfolgen Sie?
    Wie wollen Sie den notwendigen notwendigen Strukturwandel sozialverträglich gestalten?
    Wie beurteilen Sie Kredite der bundeseigenen Banken und Exportbürgschaften für Kohleprojekte?
    Wie schnell und mit welchen Mitteln wollen Sie die Emissionen der übrigen Bereiche Wärme, Verkehr und Landwirtschaft vermindern?
    Wie wollen Sie den Emissionshandel wieder funktionsfähig machen? Welche besseren Alternativen sehen Sie?

Antwort von Bündnis 90/Die Grünen: „Mit dem unserem Fahrplan Kohleausstieg haben wir GRÜNE einen konkreten und machbaren Fahrplan für den Ausstieg aus der Kohle vorgelegt. Dieser macht einen konkreten Vorschlag, unter welchen rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für ein Ende der Kohleverstromung innerhalb der nächsten 20 Jahre zu schaffen ist. Kredite und Exportbürgschaften für Kohleprojekte lehnen wir entschieden ab und werden diese stoppen.
Zur Minderung der Emissionen in den übrigen Bereichen, haben wir ein Klimaschutzgesetz in den Bundestag eingebracht, das den Klimaschutz rechtlich verbindlich verankert und jährliche Minderungsziele für die unterschiedlichen Emissionssektoren verbindlich festlegt. Diese Ziele orientieren sich an der Maßgabe die Gesamtemissionen bis 2050 um mindestens 95 Prozent im Vergleich zum Basisjahr 1990 abzusenken. Parallel dazu wollen wir jährlich mindestens 10 Mrd. Euro zusätzlich in den Klimaschutz investieren, die wir über den Abbau umweltschädlicher Subventionen gegenfinanzieren.
Der Kohleausstieg wird in den betroffenen Regionen einen gravierenden sozialen und ökonomischen Wandel mit sich bringen. Diesen Wandel gilt es aktiv zu gestalten. Wo erforderlich, sind neue wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten zu fördern, neue Arbeitsplätze sollen entstehen. Dafür sollen der Bund und die betroffenen Länder regionale Fonds einrichten, um den Strukturwandel in den Braunkohlerevieren zu gestalten. Unser Anspruch ist es, aus den Braunkohleregionen Modellregionen für den Kohleausstieg entstehen zu lassen. Denn weltweit gibt es hunderte Kohleregionen, die vor vergleichbaren Problemen stehen. Gelungene Beispiele für einen Strukturwandel können auch internationale Wirkung entfalten.
Parallel zum nationalen Kohleausstieg gilt es, den europäischen Emissionshandel wieder wirksam zu machen. Dazu sind die bereits heute überschüssigen drei Milliarden CO2-Zertifikate sowie die durch den Kohleausstieg zusätzlich frei werdenden CO2-Zertifikate vom Markt zu nehmen, um einen weiteren Preisverfall zu verhindern. Bis zur Umsetzung der Neuausrichtung des EU-Emissionshandels wollen wir den Beispielen Frankreich und Großbritannien folgend, einen nationalen Mindestpreis für CO2-Emissionen einführen.“

Antwort der CDU/CSU: „Wir halten an unseren bestehenden Energie- und Klimazielen fest und setzen sie Schritt für Schritt um. Dies gilt auch für den 2016 beschlossenen Klimaschutzplan. Wir lehnen dirigistische staatliche Eingriffe in diesem Bereich ab und setzen stattdessen auf marktwirtschaftliche Instrumente. Auf dem G7-Gipfel in Elmau wurde vor zwei Jahren die Dekarbonisierung der weltweiten Energieerzeugung bis zum Ende dieses Jahrhunderts beschlossen. Langfristig muss somit ein großer Teil der fossilen Energien wie Kohle, Öl und Gas durch umweltfreundliche Energien ersetzt werden. Der langfristige Ausstieg aus der Kohleenergie muss in den betroffenen Gebieten parallel zu einer konkreten neuen Strukturentwicklung verlaufen, um v. a. Arbeitsplätze zu erhalten. Um bei Gebäuden, Kommunen, in der Industrie und im Schienenverkehr den CO2-Ausstoß zu verringern, werden aus dem Energie- und Klimafonds jedes Jahr bis zu 1,16 Milliarden Euro bereitgestellt.
Gerade im Gebäudebereich werden die erheblichen Potenziale zur Energieeinsparung und Effizienzsteigerung bis heute noch zu wenig genutzt. Deshalb werden CDU und CSU eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung einführen.
Wir unterstützen die Antriebswende im Verkehr und verfolgen eine technologieoffene Gesamtstrategie zur Förderung des Markthochlaufs alternativer Kraftstoffe und Antriebe wie der Elektromobilität und der Brennstoffzelle. Wir setzen auf technologische Vielfalt anstatt ideologischer Verengung.
Die Vorgaben der Bundesregierung lassen Kohlekraftfinanzierung nur noch in Ländern zu, die über eine nationale Klimaschutzpolitik und Klimaschutzstrategie verfügen, also den Ausbau erneuerbarer Energien und die Steigerung von Energieeffizienz zum politischen Ziel erklärt haben. Vielerorts lässt sich eine zuverlässige Stromversorgung mit erneuerbaren Energien alleine noch nicht sicherstellen.
Der Emissionshandel ist Herzkammer europäischer Klimapolitik. Wir setzen uns als CDU und CSU für einen gestärkten, funktionierenden und marktbasierten EU-Emissionshandel ein, der den Klimaschutz auf europäischer Ebene insgesamt voranbringt. Gleichzeitig wollen wir einen Emissionshandelsmechanismus, der verhindert, dass Arbeitsplätze bei uns in Deutschland gefährdet werden.“

Antwort der SPD: „Bis 2050 wollen wir die Energiewende vollenden und weitestgehend Treibhausgasneutralität erreichen. Im Klimaschutzplan 2050 haben wir dafür klare Zwischenziele formuliert, auch für die Energiewirtschaft. Anfang der kommenden Legislaturperiode werden wir eine Kommission einberufen, die konkrete Maßnahmen erarbeitet, um den damit verbundenden Strukturwandel sozialverträglich zu gestalten.
Im Bereich Verkehr wollen wir ein „Bündnis für bezahlbare und nachhaltige Mobilität“ gründen, um einen verlässlichen Zeitplan zu erarbeiten, um Mobilität in Deutschland schadstofffrei zu gestalten. Dafür werden wir umweltfreundliche Antriebstechnologien stärker fördern, die Ladeinfrastruktur für Elektro-Autos ausbauen, den öffentlichen Personennahverkehr stärken und mehr Güterverkehr von der Straße auf die Schiene verlagern. Die energetischen Standards für Gebäude werden wir weiterentwickeln und dabei Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer weiterhin unterstützen, ihre Häuser und Gebäude auf wirtschaftliche Weise energetisch zu sanieren. Die Förderung von Heizsystemen wollen wir auf solche konzentrieren, die auf erneuerbaren Energien beruhen. Den europäischen Emissionshandel werden wir so weiterentwickeln, dass er seine Funktion als zentrales Klimaschutzinstrument erfüllen kann. Sollte dies nicht zu erreichen sein, werden wir Verhandlungen für die Vereinbarung von CO2-Mindestpreisen auf europäischer Ebene aufnehmen. Hermesbürgschaften knüpfen wir an hohe Umwelt- und Sozialstandards. Es dürfen nur solche Projekte gefördert werden, die zu einer CO2-Reduktion beitragen.

 

  • Wahlprüfstein „Rüstungsexporte“

    In den „Grundsätzen für Rüstungsexporte“ dokumentiert die Bundesrepublik, dass die Rüstungsexportpolitik „einen Beitrag zur Sicherung des Friedens, der Gewaltprävention, der Menschenrechte und einer nachhaltigen Entwicklung in der Welt“ leisten soll. Die derzeitige Praxis ist weit von diesem Ziel entfernt ist, da unser Land auch Waffen an Staaten liefert, in denen die Regierungen gegen das eigene Volk gewaltsam vorgehen und massive Menschenrechtsverletzungen begangen werden. Der Konflikt zwischen obigem Ziel und deutschen Wirtschaftsinteressen spiegelt sich im Nebeneinander von Außenwirtschafts- und Kriegswaffenkontrollgesetz, das wirksame Transparenz und eindeutige Regelungen verhindert.

    Wie wollen Sie sicherstellen, dass die künftige Rüstungsexportpolitik unserer Selbstverpflichtung entspricht?
    In welche Länder soll künftig deutsche Rüstungstechnik exportiert oder lizensiert werden dürfen?
    Wer soll an den Entscheidungen im Einzelfall beteiligt werden?
    Wie wollen Sie Weitergabe von Rüstungsgütern durch die Abnehmerländer unterbinden?

    Wie wollen Sie mit dem Export von oder Lizenzvergaben für Kleinwaffen umgehen, die bekanntlich mehr Opfer fordern als die jede andere Waffenart?

Antwort von Bündnis 90/Die Grünen: „Wir streiten seit Jahren für eine restriktive und transparente Rüstungsexportpolitik. Deswegen haben wir die Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern in Regierungsverantwortung 2000 um den Aspekt der Menschenrechte ergänzt und insgesamt verschärft. Da sie von der Bundesregierung immer wieder umgangen wurden, ist für uns der logische Schritt, dass diese Kriterien rechtsverbindlich werden müssen. Dafür fordern wir ein Rüstungsexportkontrollgesetz, das die Kernpunkte der Richtlinien und des Gemeinsamen Standpunktes der EU in das Außenwirtschaftsgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz integriert. Folgende Punkte sind uns dabei wichtig:

  • Rüstungsverkäufe in Konfliktgebiete und Länder, in denen schwere Menschenrechtsverletzungen stattfinden, müssen endlich ausnahmslos gesetzlich verboten werden. Dies gilt nicht zuletzt für Kleinwaffen. Der Export in Staaten außerhalb der EU, der NATO und an NATO-gleichgestellte Länder darf nur in ganz wenigen und zu begründenden Fällen und nur im Rahmen der VN- Charta erfolgen. Der Endverbleib muss gesichert sein.
  • Lizenzen an Drittstaaten sollen gar nicht mehr vergeben werden. Ebenso wenig wie Hermesbürgschaften.
  • Über Exportgenehmigungen soll künftig die gesamte Bundesregierung im Konsensprinzip entscheiden. Die Rüstungsexportkontrolle muss vom Wirtschaftsministerium ans Auswärtige Amt übertragen und durch umfassende parlamentarische Kontrolle reguliert werden. In besonders heiklen Fällen soll der Bundestag vorab über anstehende Genehmigungen informiert werden.
  • Wir wollen Nichtregierungsorganisationen ein Verbandsklagerecht einräumen, um die Rechtmäßigkeit genehmigter Rüstungsexporte durch eine Klage überprüfen zu lassen.

Antwort der SPD: „In Anbetracht der zahlreichen bewaffneten Auseinandersetzungen weltweit ist eine Eindämmung von Rüstungsexporten zwingend erforderlich. Die SPD hat in der Bundesregierung die transparenteste und restriktivste Rüstungsexportpolitik durchgesetzt, die es jemals in der Geschichte der Bundesrepublik gegeben hat. Beim besonders sensiblen Bereich der Kleinwaffen hat sich die SPD erfolgreich dafür eingesetzt, die gesetzlichen Regeln nochmals zu verschärfen. Diesen Weg wollen wir entschlossen fortsetzen. Die von Januar 2000 stammenden „Politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ gilt es weiter zu entwickeln und wo notwendig gesetzlich zu fixieren. Konkret bedeutet das: Wir werden eine Gesetzesinitiative zur Änderung der Rüstungsexportpolitik Deutschlands einbringen. Sie wird ein grundsätzliches Verbot des Kleinwaffenexportes in Drittstaaten außerhalb von EU, Nato und Nato-gleichgestellten Ländern enthalten. Denn klar ist doch: die Waffen der Bürgerkriege sind die Kleinwaffen. Sie bringen Leid und Zerstörung in vielen Bürgerkriegsgebieten dieser Welt. Dem Handel mit diesen Waffen müssen wir einen Riegel vorschieben. Zugleich treten wir für eine einheitliche restriktivere Rüstungsexportpolitik sowie eine stärkere Begrenzung von Rüstungsexporten auf Ebene der EU ein.

Antwort der CDU/CSU: „Deutsche Rüstungstechnik soll insbesondere in Mitgliedstaaten der EU, der NATO oder vergleichbare Staaten exportiert werden. Weicht man von diesem Grundsatz ab, gibt es eine strikte Einzelfallprüfung. Sie erfolgt durch das Bundeswirtschaftsministerium. Die Entscheidung trifft der Bundessicherheitsrat. Die Bundesregierung orientiert sich daran, einen Beitrag zur Sicherung des Friedens, der Gewaltprävention, der Menschenrechte und einer nachhaltigen Entwicklung in der Welt zu leisten. Die Weitergabe von Rüstungsgütern wollen wir durch verschärfte Vor-Ort-Kontrollen in den Abnehmerländern unterbinden. Im März 2015 hat die Bundesregierung die Kleinwaffengrundsätze verschärft. In den Kleinwaffengrundsätzen ist insbesondere festgehalten, dass grundsätzlich keine Genehmigungen für die Ausfuhr von Komponenten und Technologie in Drittländer erteilt werden.“

 


Über die Autoren: Der Aktionskreis eine-welt-arbeit im dritten Lebensalter (ewa3) verfasste diese Wahlprüfsteine. Der Arbeitskreis beschäftigte sich unter anderem mit den Auswirkungen der deutschen Politik auf das Leben der Menschen im globalen Süden.

 

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