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It’s the final countdown!

Das war das Motto der Aktion, mit der Jugendvertreter*innen heute Morgen die Delegierten im World Conference Center Bonn empfangen haben. Liebe Verhandler*innen, es bleiben euch noch 6 – 5 – 4 – 3 – 2 – 1 Verhandlungstage bis Paris, so die Botschaft. Vom 30. November bis zum 11. Dezember findet in Paris die COP21, die Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention UNFCCC statt. Dort soll ein neuer Weltklimavertrag unterzeichnet werden. Seit Montag hatten die Mitgliedsstaaten ihre Arbeit daran fortgesetzt. Nach Genf im Februar und Bonn im Juni war dies die dritte Verhandlungsrunde in diesem Jahr. Eine Zusammenkunft steht noch aus: Im Oktober kommen die Delegationen erneut für 5 Tage nach Bonn.

Rückblende

Im Dezember 2011 war auf der COP17 im südafrikanischen Durban entschieden worden, einen neuen Klimavertrag für die Zeit nach 2020 auszuarbeiten. Und zwar einen, der alle Staaten zu mehr Klimaschutz verpflichtet – nicht nur diejenigen, die in der Konvention von 1992 als industrialisierte Staaten gelten. Gleichzeitig wurde ein Untergremium der UNFCCC ins Leben gerufen, das mit dieser Aufgabe betraut wurde: die Ad Hoc Working Group on the Durban Platform for Enhanced Action – kurz ADP. Wo wir in diesem Prozess stehen, veranschaulichen die folgenden Zahlen (gefunden auf twitter [1] [2] und auf den heutigen Tag aktualisiert): Seit Durban sind 1363 Tage vergangen – bis die COP21 in Paris beginnt bleiben noch 87 Tage! Würde man diese Zeitspanne in einen 24-Stunden-Tag umrechnen, hätten wir noch 1 Stunde und 26 Minuten. Höchste Eisenbahn also, dass sich in den Verhandlungen etwas tut, damit der Plan aufgeht und in Paris ein neuer Weltklimavertrag unterzeichnet wird.

Zwei Schritte vor, einer zurück

In den vergangenen fünf Tagen konnte man nicht wirklich den Eindruck gewinnen, dass dieser Zeitdruck zu einer substantielle Beschleunigung der Verhandlungen geführt hätte. Viele Mitgliedsstaaten hatten auf den neuen Textentwurf, das sogenannte Co-Chairs‘ Tool gesetzt, das im Juli veröffentlicht worden war. Darin hatten die beiden ADP Ko-Vorsitzenden Ahmed Djoghlaf (Algerien) und Daniel Reifsnyder (USA) den Versuch unternommen, die Elemente des Geneva Negotiating Text vom Februar zu sortieren: Was gehört in den neuen rechtlich bindenden Vertrag, was eher in einen Beschluss der COP, und bei welchen Elementen bedarf diese Zuordnung noch weiterer Klärungen? Folglich wurde in vielen Sitzungen diese Woche viel über Verfahrensfragen und den weiteren Prozess diskutiert und darüber, ob die produzierten Protokolle, Stichwortlisten, Non-Paper etc. auch die Aussagen der Staaten korrekt wiedergeben. Eine Verhandlung über den Vertragstext hat nach wie vor nicht begonnen.

Neue Verhandlungsgrundlage für Oktober

Positiv betrachtet hat die Woche vielleicht dazu beigetragen, dass die Staaten nun noch besser voneinander wissen, wo und wofür sie stehen, dass es mehr Vertrauen gibt. Zumindest sehen das die beiden Co-Chairs und das Sekretariat der Klimakonvention so. Ein Fortschritt ist sicher auch, dass die Mitgliedstaaten den Co-Chairs und dem Sekretariat nun das Mandat erteilt haben, einen Vertragstext zu entwerfen, über den dann im Oktober verhandelt werden soll. Dieser soll alle bisherigen Textentwürfe und Positionen der Staaten wiedergeben – wahrlich keine einfache Aufgabe. Djoghlaf und Reifsnyder haben zugesagt, diesen Entwurf in der ersten Oktoberwoche zugänglich zu machen. Die Verhandlungen finden dann vom 19. bis zum 23. Oktober statt.

Ernüchterung beim Thema Menschenrechte

Der bisherige Entwurf – der sogenannte Genfer Verhandlungstext – sieht neben spezifischen Kapiteln zu allen wichtigen Bereichen der Klimapolitik (Anpassung, Emissionsminderung, Technologietransfer, Finanzierung, etc.) auch eine Präambel und ein Kapitel „Allgemeine Ziele“ vor. Letzteres enthält eine explizite Referenz zu den Menschenrechten. Aus Sicht von Misereor und anderen Organisationen ist es wichtig, dass die Menschenrechte nicht nur in der Präambel, sondern auch in dem Teil des Abkommens festgeschrieben werden, in dem es um die Umsetzung desselben geht. Das sehen viele sogenannte Entwicklungsländer, insbesondere aus Afrika, mit großer Skepsis. Sie fürchten neue menschenrechtliche Verpflichtungen. Ernüchternd ist, dass die EU, bislang ein großer Fürsprecher einer starken Menschenrechtsreferenz unter den „Allgemeinen Zielen“, ihre Position geändert hat und nun mit einer Erwähnung nur in der Präambel zufrieden wäre. Zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich in der Human Rights & Climate Change Working Group engagieren, sehen das kritisch. In Bonn haben sie sich auf einen Paragraphenvorschlag geeinigt, wie sie sich die Verankerung der Menschenrechte im neuen Klimaabkommen vorstellen – und zwar im Kapitel „Allgemeine Ziele“:

 All Parties shall, in all climate change related actions, respect, protect, promote, and fulfil human rights for all, including the rights of indigenous peoples; ensuring gender equality and the full and equal participation of women; ensuring intergenerational equity; ensuring a just transition of the workforce that creates decent work and quality jobs; ensuring food security; and ensuring the integrity and resilience of natural ecosystems.

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Stefan Tuschen arbeitet als Referent für Kolumbien bei MISEREOR.

2 Kommentare Schreibe einen Kommentar

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    Kann mich dem vorherigen Kommentat nur anschließen. Immer wenn die Kirche meinte, in Physik mitreden zu müssen, lag sie vollkommen daneben. Beim Klimawandel ist es genau so.
    Keine negative Auswirkung durch CO2 ist belegbar. Alles sind Vermutungen und Computersimulationen. Wie überhaupt jemand auf Idee kommen konnte, der Pflanzennahrung CO2 einen Giftstatus zuzuordnen ist jeder Vernunft ein Rätsel. Der Sahel wird grüner, noch keine Insel ist wegen CO2 untergegangen, die Ernteerträge sind sei 1850 (Start des „tödlichen“, anthropogenen CO2) regelrcht explodiert und die Munich Re muss in ihrem Report 2015 zugeben, dass die Unwetter weltweit nicht ! zunehmen.
    Einfach einmal unabhänfige Information lesen und nicht nur die des Politikervereins IPCC.

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    Dieser Blog-Eintrag ist Dokument der massiven Verweltlichung und Politisierung kirchlicher Kreise und Organisationen. Zwei Beispiele aus diesem Artikel:

    Wie kann es sein, daß Sie sich für Menschenrecht einsetzen, aber bei der Aufzählung das wichtigste Recht, nämlich die Religionsfreiheit vergessen? Und das angesichts der Tatsache, daß sogar weltliche Organisationen als größte verfolgte Gruppe heute die Christen erkennen.

    Wie kann es sein, daß Sie angesichts von Hunger, Elend und Vertreibung – insbesondere auch als Gewalt gegen Christen – ausgerechnt ein Thema in den Vordergund schieben, das überhaupt kein Problem darstellt, nämlich den „Klimawandel“. Dieser ist natürlichen Ursprungs und durch Zyklen solarer und globaler Prozesse geprägt. Die Behauptung eines Zusammenhangs mit Kohlendioxid ist absurd und wissenschaftlicher Unfug. Dieser Propaganda, deren Ziel lediglich Machtausübung ist, sollten Sie als katholischer Organisation nicht dienen.

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