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Gewaltsames „Verschwindenlassen“: Straflosigkeit ist Symptom und Ursache

2014 verschwanden bei einer Demonstration im mexikanischen Staat Guerrero 43 Studenten spurlos. Auch fast drei Jahre später sind die Hintergründe noch immer nicht aufgeklärt. Seither sorgt das Phänomen des „gewaltsamen Verschwindenlassens“  national und international für Empörung. Im Interview spricht Dr. Rainer Huhle, Mitglied des Expertenausschusses der Vereinten Nationen zur Umsetzung der „UN-Konvention gegen Verschwindenlassen“, über den schwierigen Kampf gegen das Verbrechen.

Dr. Rainer Huhle, Mitglied des Expertenausschusses der Vereinten Nationen zur Umsetzung der „UN-Konvention gegen Verschwindenlassen“. Foto: Privat

Bekannt geworden ist diese Art von Verbrechen durch die Militärdiktaturen der 1970er und 1980er Jahre, nun scheint das Verschwindenlassen wieder massiv Praxis zu sein. Haben Sie eine Erklärung für den Anstieg der Fälle?

Dr. Rainer Huhle: Grundsätzlich ist bei solchen übergreifenden Vergleichen Vorsicht geboten. Was wir über das Verschwindenlassen von Personen wissen, hängt auch stark davon ab, ob die Menschen in der Lage sind, diese Verbrechen zu erkennen und anzuklagen. Was etwa in einigen afrikanischen oder asiatischen Ländern passiert oder geschehen ist, bekommen wir häufig kaum mit. Lateinamerika dagegen hat schon sehr viel länger eine Kultur des Kampfes gegen die Straflosigkeit solcher schweren Menschenrechtsverletzungen entwickelt. Sie sind allerdings, anders als in den „klassischen“ Militärdiktaturen, in unübersichtlichen Bürgerkriegssituationen mit oft mehr als zwei beteiligten Akteuren und unklaren Verantwortlichkeiten sehr viel schwerer zu benennen.

Einige der Länder, in denen die meisten Menschen verschwinden, sind wie Mexiko Demokratien und haben rechtsstaatliche Systeme. Wieso ist trotzdem nicht nur die Zahl der Taten hoch, sondern auch die Straflosigkeit in diesen Fällen?

Häufige oder durchgehende Straflosigkeit von Verbrechen wie dem Verschwindenlassen ist zugleich deren Symptom und Ursache. Sie verweist auf schwerwiegende Defizite solcher Staaten. Straflosigkeit in großem Umfang ist kein Versehen, sondern verweist auf eine mehr oder weniger subtile Komplizenschaft von Verbrechern und Staatsorganen, die viele Facetten annehmen kann. Korruption und Einschüchterung können dabei ebenso eine Rolle spielen wie gemeinsame Interessen. Sind solche Systeme erst einmal verfestigt, sind sie nur schwer wieder aufzulösen. Auch aufrechte Polizisten oder Richter können dann kaum noch etwas ausrichten. Und anders als gegen Militärdiktaturen mit ihren sichtbaren Zeichen undemokratischen Machtmissbrauchs lässt sich dagegen auch sehr viel schwieriger mobilisieren.

Unser Partner CADHAC aus Mexiko hat in einer schwierigen Situation erreicht, dass der Staat zumindest minimal reagieren muss; in einigen Fällen wird nun ermittelt. Dies scheint auch in Mexiko die absolute Ausnahme zu sein. Sie selbst überprüfen eine Reihe von Staaten für die Umsetzung der UN Konvention. Gibt es Staaten, die diese Art von Verbrechen erfolgreich bekämpft haben und gibt es bestimmte Voraussetzungen, um dies zu erreichen?

Das hartnäckige und mutige Insistieren von zivilgesellschaftlichen Organisationen wie CADHAC auf einer Veränderung der Situation, gepaart mit der klugen Nutzung der Spielräume, die die verantwortlichen staatlichen Institutionen trotz allem noch öffnen, ist sicher ein guter Weg. Aber schon innerhalb Mexikos, und erst recht in anderen Ländern, variieren die Handlungsspielräume für solche Initiativen stark, so dass es keine Patentrezepte geben kann. Trotzdem sind Erfahrungen – und Erfolge – von Organisationen wie CADHAC bedeutsam und sollten genau angeschaut werden. Auch im UN-Ausschuss stehen wir immer vor der Frage, was wir am Ende unserer Analyse der Situation in einem Land dem betreffenden Staat empfehlen sollen. Gute Gesetze, unabhängige Justizorgane, rechtsstaatlich kontrollierte Sicherheitsorgane und eine Bereitschaft zur Anerkennung der Probleme sind Mindestvoraussetzungen, um das Verschwindenlassen zu bekämpfen. Aber sie müssen in jedem Umfeld konkret ausgestaltet werden. Eine ebenso entscheidende Voraussetzung, eine aktive informierte Zivilgesellschaft, können wir vom Staat nicht fordern. Wohl aber, dass er die Voraussetzungen gewährleistet, dass sich diese aktive, informierte Gesellschaft entfalten kann und dass deren Sprecherinnen und Sprecher nicht verfolgt werden.

Was muss auf internationaler Ebene passieren, um diese Verbrechen zu beenden? Wie kann mehr Druck auf die Täter und ihre Unterstützer gemacht werden? Was können nichtstaatliche Organisationen wie MISEREOR in Europa tun und was jeder einzelne Bürger?

Das berühmte „naming and shaming“, also die Verhältnisse und gegebenenfalls auch die Verantwortlichen beim Namen zu nennen, damit Druck für Veränderung aufgebaut wird, ist weiterhin richtig und wichtig. Aber in komplexen Situationen, wo jeder die Verantwortung auf andere schiebt, verliert dieses klassische Instrument der Menschenrechtsbewegung an Wirkung. Umso wichtiger wird meines Erachtens die Unterstützung und Begleitung derjenigen, die sich für die Respektierung der Menschenrechte im eigenen Land einsetzen. Diesen Sommer war der mexikanische Künstler Alfredo López mit seinem Projekt „Spuren der Erinnerung“ in Deutschland unterwegs. Er begleitet seit Jahren die Familienangehörigen von Verschwundenen, sammelt ihre Geschichten, ihre Wünsche – und ihre Schuhe. Die Ausstellung dieser Schuhe mit den auf den Sohlen eingravierten Botschaften macht nicht nur das riesige Problem des Verschwindenlassens in Mexiko sichtbar, sondern auch diejenigen, die gegen alle Widerstände nicht nachlassen, dagegen anzukämpfen. Solche Menschen und Projekte gilt es zu unterstützen, denn ohne sie wird sich nichts verändern.

Das Interview führte Stefan Ofteringer, Berater für Menschenrechte bei MISEREOR.


Zur Person:
Rainer Huhle, Dr. phil., ist Politikwissenschaftler mit den Arbeitsschwerpunkten sowie zahlreichen Publikationen zu den Themen Menschenrechte, Erinnerungspolitik und Lateinamerika. Er war mehrere Jahre beruflich in Lateinamerika im Bereich Menschenrechte tätig. Rainer Huhle ist Vorstandsmitglied des „Nürnberger Menschenrechtszentrum e.V.”“; von 2003-2015 war er stellvertretender Vorsitzender des Kuratoriums des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Er ist Dozent des Masterstudiengangs „Human Rights“ an der Universität Erlangen-Nürnberg und Vizepräsident des UN-Ausschusses gegen das Verschwindenlassen von Personen.


Weitere Informationen

Online-Dossier „Menschenrechte“

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Gast-Autorinnen und -Autoren im Misereor-Blog.

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